Fiat Wohnmobil

  • Wohnmobil
  •  in  Riegel am Kaiserstuhl DE
    • 6 Schlafplätze
    • 6 Sitzplätze
    • Keine Haustiere erlaubt
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    • Keine Haustiere erlaubt
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    Der:Die Vermieter:in hat 24h Zeit, deine Buchungsanfrage zu beantworten

    Fahrzeugdaten

    Das Fahrzeug wird von einem Unternehmen vermietet

    • Fiat
    • Ducato
    • 2020
    • Schaltgetriebe
    • Diesel
    • Nein
    • Nein
    • 2.35 Meter

    Ausstattung

    • Kühlschrank
    • Gefrierschrank
    • Kochplatte
    • Warmwasser
    • GPS
    • Klimaanlage im Wohnbereich
    • AC in der Kabine
    • Rückfahrkamera

    Zusätzliche Ausstattung

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    Airbag,Tempomat,elektr.Fh u Sp,ESP,Pilotsitze, Zentralverriegelung Innenraum, Bedienelemente Lenkrad, höhenverstellbares Heckbett,Adapterkabel, Bluetooth, Wasserschlauch, WC Chemikalien, Sonnendach(oder Markise), Bettlaken, Trittstufe, Warnwesten, Solaranlage 250 Watt ,große Heckgarage, überdachter Stellplatz für Privatfahrzeug des Mieters Auf Wunsch führen wir während der Anmietzeit am abgestellten Kundenfahrzeug Inspektionen nach Herstellervorgaben u sonstige Reparaturen durch(Meisterbetrieb). Günstige Langzeittarife auf Anfrage

    Mietbedingungen

  • 21 Jahre
  • Parkplatz für Privatfahrzeug verfügbar
  • 15:00
  • 10:00
  • Über das Fahrzeug

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    NICHT FÜR FERIEN IN DER SCHWEIZ (Schweizer Staatsbürger) GEEIGNET , DA DEUTSCHES KENNZEICHEN! Hochwertiges Nichtraucher- Fahrzeug mit 6 Sitzplätzen und 6 Schlafplätzen. Im Heck befindet sich ein Doppel-Querbett, im Alkoven ein weiteres Doppel-Querbett, und die Sitzgruppe (Dinette) kann ebenfalls zu einem Doppelbett umgebaut werden (für 2 kleinere Personen). Bei einer Buchung von 30 bis 90 entfällt für Mieter, die in der Schweiz wohnen, die Mwst in Höhe von 19% in Deutschland (dafür muss die Schweizer Mwst von 8% in der Schweiz entrichtet werden). Unabhängig davon bieten wir individuelle und günstige Langzeittarife ab 4 Wochen Mietzeit. Im Fahrzeug enthalten sind: Wohnraumklima große Heckgarage mit verstellbarem Bett Radio/Navigation/Rückfahrkamera USB Bedienelemente Lenkrad Zentralverriegelung Wohnbereich Tempomat Sonnendach oder Markise Bettlaken für das Doppelbett zwei Auffahrkeile Gießkanne, Kabeltrommel und Adapterkabel 250 frei-km pro Tag Vollkasko mit 1500 CHF Selbstbehalt im Schadensfalle, Feinstaubplakette grün D, Feinstaubplakette gelb Frankreich, Lenkradkralle, Italienschild Warnwesten, Veloträger etc. Bei Abholung des Fahrzeugs wird eine obligatorische Servicepauschale fällig, die enthält: eine individuelle und ausführliche Einweisung in das Fahrzeug, Außenwäsche, PKW Stellplatz (auf Wunsch und nach Absprache auch überdacht), eine 11kg Gasflasche, WC Chemikalien etc. Zusätzliche Leistungen: Innen-Endreinigung bei besenreiner Rückgabe gegen Aufpreis möglich. Hund und Katze nach Absprache möglich, das Fahrzeug muss dann innen tadellos gereinigt zurückgegeben werden. Übergabe/Rücknahmezeiten: Übergabe: zwischen 15h und 17h am Vortag . Falls dies nicht möglich ist, wird das Fahrzeug am 1. Miettag zwischen 9h und 11h übergeben, die Nacht wird berechnet. Rücknahme: zwischen 9h und10h. UNSERE AGBs 1. Abschluss des Mietvertrages Der Mietvertrag kommt mit gleichzeitiger Unterschrift des Mieters und des Vermieters zustande. Bucht der Mieter schriftlich oder telefonisch auf der Grundlage des Prospektes, so bietet der Mieter den Abschluss des Mietvertrages telefonisch an. In diesem Fall kommt der Mietvertrag verbindlich zustande mit Zugang des schriftlichen Mietvertrages durch den Vermieter. 2. Mietpreise Es gelten die Preise der jeweils gültigen Preisliste. Die Mietpreise schließen ein: Die gesetzlich vorgeschriebene Mehrwertsteuer, Haftpflichtversicherung mit unbegrenzter Deckung (max. € 3,25 Mio. je geschädigte Person), Vollkaskoversicherung (Selbstbeteiligung CHF 1500,- je Schadensfall), Teilkaskoversicherung (Selbstbeteiligung €500,- je Schadensfall), Wartungsdienst, Ölverbrauch, Verschleißreparaturen. Bis einschließlich 14 Tage Mietdauer sind 250 km pro Miettag frei, bei einer Mietdauer ab 21 Tage sind 5.500 km frei. 3. Zahlungsweise Bei Abschluss des Mietvertrages ist eine Vorauszahlung in Höhe von 30% des Reisepreises, jedoch mindestens € 250,- zu bezahlen. Der Restmietpreis ist spätestens 3 Wochen vor Abfahrt zu bezahlen. 4. Reservierung Wohnmobilreservierungen sind nur nach schriftlicher Bestätigung durch den Vermieter verbindlich. Nach Erteilung der Reservierungsbestätigung ist von Seiten des Mieters eine Anzahlung in Höhe 30% des Mietpreises, jedoch mindestens € 250,- innerhalb einer Frist von 8 Tagen zu leisten. Bei Nichteinhaltung dieser Frist ist der Vermieter nicht mehr an die Reservierung gebunden. Die Reservierung gilt nur für bestimmte Preisgruppen, nicht jedoch für bestimmte Fahrzeugtypen. 5. Rücktritt Bei Rücktritt vom Vertrag kann der Vermieter pauschalierten Schadenersatz für die getroffenen Vorkehrungen und Aufwendungen verlangen. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung beim Vermieter. Die Höhe des Schadenersatzes richtet sich nach der Höhe des Mietpreises: Bis 60 Tage vor vereinbartem Mietbeginn = 20% des Mietpreises. Vom 59. bis 30. Tag vor vereinbartem Mietbeginn = 30% des Mietpreises. Vom 29. bis 15. Tag vor Mietbeginn = 50% des Mietpreises. Ab dem 14. Tag vor vereinbartem Mietbeginn = 100% des Mietpreises. Wird das Fahrzeug zum vereinbarten Zeitpunkt nicht übernommen, so ist der Mieter verpflichtet, pauschalierten Schadenersatz in Höhe des Mietpreises zu entrichten. Der Vermieter ist ohne Nachweis berechtigt, das Fahrzeug anderweitig zu vermieten. Dem Mieter bleibt es unbenommen, einen geringeren Schaden nachzuweisen. 6. Übergabe/Rücknahme Die Reisemobile können unter Umständen, wenn möglich, bereits am Vorabend des ersten Miettages nach Absprache mit dem Vermieter übergeben werden, einen Anspruch darauf hat der Mieter nicht. Die Fahrzeuge werden in gereinigtem Zustand übergeben und müssen innen in gereinigtem Zustand und außen grob abgedampft zurückgegeben werden. Falls die Reinigung bei Fahrzeugrückgabe ganz oder teilweise unterlassen wurde, so hat der Mieter die dem Vermieter für die Reinigung entstehenden Kosten im Nachhinein zu bezahlen. Im Einzelnen werden folgende Beträge abgerechnet: WC-Reinigung = € 75,-, Innenreinigung = nach Zeitaufwand. Der Zeitpunkt der Rücknahme ist dem Mietvertrag zu entnehmen. Wird das Fahrzeug innen nicht durch den Mieter gereinigt, ist das Fahrzeug zwei Zeitstunden vor dem Rücknahmezeitpunkt zurück zu geben. Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug termingerecht und vollgetankt an den Übergabeort zurückzubringen. Bei verspäteter Rückgabe steht dem Vermieter Schadenersatz zu, der sich wie folgt berechnet: Je angefangene Stunde € 25,-. Ab 3 Stunden der doppelte Mietpreis je Verspätungstag, wenn dem Vermieter hierdurch ein Mietausfall entsteht. Dieser ist vom Vermieter nachzuweisen. Der Mieter ist verpflichtet, seine Verspätung unverzüglich dem Vermieter mitzuteilen. 7. Berechtigte Fahrer Der Mieter oder Zweitmieter muss mindestens 21 Jahre alt und in Besitz des Führerschein Klasse 3 (EU-Führerschein Klasse B, sowie, falls erforderlich, C1 bzw. C1E) seit mindestens einem Jahr sein. Das Fahrzeug darf nur vom Mieter selbst oder dem im Mietvertrag genannten Personenkreis gefahren werden. Der oder die Fahrer werden im rechtlichen Sinne als Erfüllungsgehilfen des Mieters betrachtet. 8. Auslandsfahrten Mit Ausnahme der vom Auswärtigen Amt und/oder vom Versicherer als bedenklich eingestuften Länder, sowie von Krisengebieten, Gebieten mit politischen Unruhen oder Katastrophenfällen, sind Fahrten ins europäische Ausland generell möglich. Eine verbindliche Auskunft über das Reiseziel seitens des Mieters ist Bestandteil des Mietvertrages. Der Mieter haftet unbeschränkt für alle Schäden, die durch eine falsche Reisezielangabe entstehen. 9. Verhalten bei Unfällen und Reparaturen Verkehrsunfälle, an denen das Mietfahrzeug beteiligt ist, sind zwingend polizeilich aufnehmen zu lassen und unverzüglich dem Vermieter mitzuteilen. Das gleiche gilt für behördliche Maßnahmen (z.B. Beschlagnahme, Strafverfahren, Zollvergehen). Der Mieter ist verpflichtet, alle den Unfallhergang betreffenden Angaben dem Vermieter umgehend mitzuteilen. Reparaturen, die während der Anmietung notwendig werden, um die Betriebs- und Verkehrssicherheit zu gewährleisten, dürfen vom Mieter bis zum Preis von € 150,- ohne Nachfrage in Auftrag gegeben werden. Übersteigt die anstehende Reparatur diesen Betrag, so muss die telefonische Zustimmung des Vermieters eingeholt werden. Die insoweit anstehenden Reparaturkosten werden vom Vermieter gegen Vorlage der entsprechenden Originalbelege erstattet. Der Mieter verpflichtet sich, sofern nicht vom Vermieter eine andere Entscheidung getroffen wird, die Durchführung einer Reparatur an Ort und Stelle bis zur Beendigung abzuwarten, und das Fahrzeug bei Vertragsende vereinbarungsgemäß zurückzugeben. Für Schadensersatzansprüche, die der Mieter ggf. aus einer notwendig gewordenen Reparatur herleitet, haftet der Vermieter nur bis zur Höhe und im Rahmen der Leistungen der für jedes Fahrzeug abgeschlossenen Schutzbriefversicherung. 10. Haftung des Vermieter bei Schäden Der Vermieter haftet für alle dem Mieter schuldhaft zugefügten Schäden, soweit Deckung im Rahmen der für das Fahrzeug abgeschlossenen Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung besteht. Der Vermieter haftet nur für vorsätzlich verursachte Schäden. Alle weitergehenden Ansprüche, auch gegen Mitarbeiter des Vermieters, gleichgültig ob sie auf den Vertrag oder unerlaubte Handlung gestützt sind, werden ausgeschlossen. Der Vermieter ist nicht zur Verwahrung von Gegenständen verpflichtet, die der Mieter bei Rückgabe im Fahrzeug zurücklässt. Die Haftung hierfür ist ausgeschlossen. 11. Haftung des Vermieters bei Nichterfüllung oder Verzug Bei Nichterfüllung oder Verzug haftet der Vermieter höchstens bis zur Höhe des vereinbarten Mietpreises. Der Vermieter ist jedoch von der Haftung frei, wenn er dem Mieter binnen 48 Stunden ein gleichwertiges Fahrzeug zur Verfügung stellt. Alle weitergehenden Ansprüche, auch gegen Mitarbeiter des Vermieters, sind ausgeschlossen. 12. Haftung des Mieters Der Mieter haftet für alle Schäden, die während der Mietdauer am oder im Fahrzeug sowie dessen Zubehör entstanden sind. Die Haftung beschränkt sich auf den vereinbarten Selbstbeteiligungsbetrag der Kaskoversicherung. Dieser beläuft sich bei der Vollkaskoversicherung auf CHF 1500,- je Schadensfall, bei der Teilkaskoversicherung auf € 500,- je Schadensfall. Schäden im Innenbereich sowie am Zubehör des Fahrzeuges werden grundsätzlich nicht von der Vollkaskoversicherung getragen, es sei denn, sie stehen in einem ursächlichen Zusammenhang mit einem von der Vollkaskoversicherung abgedeckten Schadensereignis. Der Mieter haftet unbeschränkt, soweit der Schaden durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz herbeigeführt worden ist, oder der Schaden durch Alkohol- oder Drogenbedingte Fahruntüchtigkeit entstanden ist. Er haftet auch unbeschränkt, wenn er Unfallflucht begeht. Darüber hinaus haftet er für alle Schäden, die durch einen nicht berechtigten Fahrer entstanden sind. 13. Pflichten des Mieters Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug pfleglich zu behandeln und zu warten, insbesondere sämtliche Betriebsvorschriften einzuhalten wie z.B. für ausreichende Betriebsstoffe zu sorgen oder den richtigen Reifendruck einzuhalten. Dies gilt auch für Betriebsvorschriften für eingebautes Inventar z.B. Heizung, Kühlschrank usw. 14. Verbotene Nutzung Dem Mieter ist untersagt, das Fahrzeug an Dritte auszuleihen oder gegen Entgelt zu vermieten. 15. Zurückbehaltungsrecht Es gilt als ausdrücklich vereinbart, dass der Mieter in keinem Fall berechtigt ist, das von Ihm gemietete Fahrzeug wegen irgendwelcher angeblichen Gegenansprüche zurückzubehalten. Dies gilt ebenfalls für den Fahrzeugschein, sämtliche Fahrzeugschlüssel, Teile des Fahrzeuges und dessen Zubehör. 16. Kaution Bei Übergabe muss eine Kaution in Höhe von CHF 1500,- bar hinterlegt werden. Die Kaution kann vom Vermieter bei einem eingetretenen Schaden sofort verwendet werden. 17. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen-, Maut- und Gesundheitsbestimmungen Der Mieter ist für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen-, Maut--+ und Gesundheitsbestimmungen selbst verantwortlich. Alle Kosten und Nachteile, die aus Nichtbefolgung dieser Bestimmungen erwachsen können, gehen zu Lasten des Mieters. 18. Checkliste bei Übergabe und Rücknahme des Reisemobils Bei jeder Anmietung wird bei Übergabe und bei Rücknahme des Reisemobils eine Checkliste erstellt und zwar über den technischen Zustand des Fahrzeuges, die gefahrenen Kilometer und die geleistete Kaution. Die Übergabe- und Rücknahmelisten sind Bestandteil des Vertrages. 19. Teil-Unwirksamkeits-Klausel Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen unwirksam sein oder werden, so hat dies auf die Rechtswirksamkeit der übrigen Punkte keinen Einfluss. Die unwirksamen Bestimmungen müssen so umgedeutet werden, dass Ihr Zweck in wirksamer Weise erfüllt werden kann. 20. Gerichtsstand Gerichtsstand ist Emmendingen. Mit der Anmietung des Wohnmobils übernimmt der Mieter die Haftbarkeit für alle in der Zeit seiner Anmietung entstandenen Verkehrsverstöße.

    Versicherung

      Vollkaskoversicherung von dem:der Vermieter:in

      Das Fahrzeug ist über die Versicherung des Vermietenden versichert. Bei nicht motorisierten Fahrzeugen (Wohnwagen) ist die Haftung über das Zugfahrzeug abgedeckt.

    • In den Mietkosten inbegriffen
    • CHF 1’500

    Preise

    • CHF 1’500
    • CHF 0
    • CHF 4.0 / Tag
    • 1750 km / Woche
    • CHF 0.00/km

    Stornierung

  • Bei einer Stornierung von weniger als 30 Tage vor Reisestart, wird der Gesamtbetrag fällig.
  • Vermieter:in

    Du mietest von Gabriele

    Bewertungen

    Standort des Fahrzeugs

    Von CHF 931 pro Woche
    Von Bis
    Du musst noch nichts bezahlen.

    Wie funktioniert das?

    1. 1. Campingfahrzeug finden

      Wähle, wo und wann du das Fahrzeug abholen möchtest.

    2. 2. Buchungsanfrage senden

      Sende eine Buchungsanfrage für das Fahrzeug, das du mieten möchtest.

    3. 3. Check-in

      Schliesse die Buchung ab und starte den Check-in, wenn es soweit ist. Schöne Ferien!