- 4 Schlafplätze
- 5 Sitzplätze
- Haustiere erlaubt
Fahrzeugdaten
Das Fahrzeug wird von einem Unternehmen vermietet
- Chausson
- 627 GA Titanium 40j
- 2023
- Automatikgetriebe
- Diesel
- Nein
- Nein
- 2.35 Meter
Ausstattung
- Kühlschrank
- Gefrierschrank
- Kochplatte
- Küchenausstattung
- Warmwasser
- Dusche
- AC in der Kabine
- Rückfahrkamera
Zusatzausstattung
- Im Preis inbegriffenOutdoor-Möbel
- Im Preis inbegriffenFahrradträger(Geeignet für 2)
Zusätzliche Ausstattung
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Mit Google-Übersetzer übersetzenTV + Satanlage
Mietbedingungen
Über das Fahrzeug
Text automatisch über Google Translate übersetzen
Mit Google-Übersetzer übersetzenToll ausgestattetes teilintegriertes Wohnmobil, ideal für bis zu 5 Personen. 2/3 Schlafplätze im Heckbereich und 2 im Hubbett vorne, das elektrisch über der Sitzgruppe abgesenkt werden kann, der Zugang zum Hub-Bett erfolgt über eine Leiter. Der Chausson verfügt über 5 eingetragene Sitzplätze. Unter dem Heckbett das über eine feste Stufe zu erreichen ist, befindet sich eine große Garage um Ihr Urlaubsgepäck aufzunehmen. Das Fahrzeug verfügt über eine Kraftstoffstandheizung, Gas wird nur für das Kochfeld oder den Kühlschrank benötigt. Zahlreiche Staufächer im Innenraum bieten Platz für ihr Reisegepäck. Ein großzügiges Kombibad mit Dusche ergänzt den tollen Wohnraum in diesem Fahrzeug. Insgesamt ein funktionales Fahrzeug für Zwei aber auch für Familien. Hinweis für den Aufenthalt in der Schweiz: Das Mietfahrzeug müssen Sie (Anmerkung: ein schweizer Bürger) bei der ersten Einreise zwingend bei einer besetzten Grenzzollstelle (während den Veranlagungszeiten Reiseverkehr) anmelden. Die Kontaktangaben der Zollstellen finden Sie im Dienststellenverzeichnis. Dienststellenverzeichnis: http://www.ezv.admin.ch/ezv/de/home/die-ezv/organisation/grenzuebergaenge--zollstellen--oeffnungszeiten.html Die Zollstelle stellt Ihnen (Anmerkung: einem schweizer Bürger) für die Benutzung des (Anmerkung: nicht in der Schweiz zugelassenen) Mietfahrzeuges in der Schweiz einen sogenannten Vormerkschein (Form. 15.25) aus. Dieser bezieht sich auf das Inkrafttreten des Mietvertrages und ist ab diesem Zeitpunkt 8 Tage gültig. Verwenden Sie (Anmerkung: ein schweizer Bürger) das Fahrzeug zuerst mehrere Tage im Ausland, werden Ihnen diese abgezogen. Unabhängig von den 8 Tagen, können Sie das Fahrzeug in jedem Fall bis zu 3 Tagen ab dem Grenzübertritt verwenden. Der Tag der Einreise wird nicht mitgerechnet. Innerhalb der genannten Frist müssen Sie das Fahrzeug wieder ausführen oder an das entsprechende in der Schweiz ansässige Vermietungsunternehmen zurückgeben. Das Formular 15.25 müssen Sie bei der Ausfuhr bei einer besetzten Grenzzollstelle abgeben.
Versicherung
- In den Mietkosten inbegriffen
- CHF 1’620
Das Fahrzeug ist über die Versicherung des Vermietenden versichert. Bei nicht motorisierten Fahrzeugen (Wohnwagen) ist die Haftung über das Zugfahrzeug abgedeckt.
Preise
- CHF 1’100
- CHF 0
- CHF 4.0 / Tag
- 300 km / Nacht
- CHF 0.00/ km
Stornierung
Vermieter:in
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