Allgemeine Geschäftsbedingungen

01/2024

Die folgenden Bedingungen gelten für die Nutzung der Dienste der MyCamper AG einschliesslich ihrer Tochtergesellschaft MyCamper Nordic AB (MyCamper) durch Personen, die Fahrzeuge mieten und vermieten. Im Folgenden werden diejenigen, die Fahrzeuge vermieten, als "Vermieter", diejenigen, die Fahrzeuge mieten, als "Mieter" und diejenigen, die die Plattform nutzen als “Nutzer” bezeichnet. Der Vermieter und der Mieter werden zusammen als "Parteien" bezeichnet. Aus Gründen der Lesbarkeit und Verständlichkeit wird die männliche Form verwendet, es werden aber alle Geschlechter damit angesprochen. 

Definitionen

Veröffentlichung

Wenn alle wichtigen Informationen über ein Fahrzeug ausgefüllt sind, kann die Fahrzeugseite vom Vermieter veröffentlicht werden. Erst dann wird das Fahrzeug auf der Plattform sichtbar und kann vermietet werden. Wenn die Fahrzeugseite nicht veröffentlicht wird, ist diese nicht auf der Plattform sichtbar.

Nutzer

Eine Person, die ein Konto auf der Plattform von MyCamper erstellt hat, um den Service der Plattform zu nutzen.

Buchung/bestätigte Buchung

Eine Buchungsanfrage wird bestätigt, wenn der Vermieter die verbindliche Buchungsanfrage bestätigt oder eine Sofortbuchung gemacht wurde und der vereinbarte Betrag abgebucht oder in Rechnung gestellt wird. Sie wird dann als Buchung oder bestätigte Buchung bezeichnet.

Buchungsgebühr/Anzahlung

Teil des Gesamtbetrags, der dem Mieter bei der Buchungsbestätigung in Rechnung gestellt wird.

Buchungsanfrage

Die Anfrage, die vom Mieter an den Vermieter gesendet wird, um ein Fahrzeug über die Plattform zu buchen.

Check-in

Zeit und Vorgehen für die Abholung eines Fahrzeugs vor einer Anmietung.

Check-out

Zeit und Vorgehen bei der Rückgabe eines Fahrzeugs nach einer Mietperiode.

Kaution

Zusätzlich zum Mietpreis muss der Mieter vor Beginn der Mietzeit eine Kaution hinterlegen. Der Zweck der Kaution ist es, die zusätzlichen Kosten zu decken, die während des Mietzeitraums entstehen können.

Die Kaution wird von MyCamper einbehalten und zurückerstattet, sofern nichts anderes vereinbart wurde zum Zeitpunkt des Abschlusses des Mietvertrags von beiden Parteien und das Fahrzeug mitsamt der Ausrüstung innerhalb der vorgesehenen Zeit und in unbeschädigtem Zustand an den Vermieter zurückgegeben wird.

Versicherungsgeber

Beteiligte Partner, die während des Mietzeitraums Versicherungsdienstleistungen anbieten.

Versicherungsbedingungen

Gesonderte Bedingungen, die bestimmen, ob eine Deckung der Versicherung besteht. 

Fahrzeug

Das Fahrzeug, das über MyCamper vermietet wird.

Mieter

Nutzer, die ein Fahrzeug gemäss den vorliegenden Bedingungen mieten.

Mietvertrag

Der Vertrag, der für eine bestimmte Buchung zwischen dem Mieter und dem Vermieter aufgesetzt wird, mit dem Zweck, ein Fahrzeug zu mieten. Hier werden unter anderem die Daten für die Mietdauer, die Mietkosten und die Kaution festgelegt. Dieser Vertrag wird automatisch von der Plattform von MyCamper erstellt.

Mietpreis

Der Preis pro Buchung, den der Vermieter verdienen möchte, inklusive der Versicherungskosten und der Servicegebühren.

Mietdauer

Die Zeit, in der das Fahrzeug gemietet wird. Sie gilt vom Check-in bis zum Check-out.

Plattform Inhalt

Alle Informationen auf der Plattform, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf: Layout, Design und Gestaltung der Plattform, Logos, Blogs, Trademarks und bestimmte Texte.

motorisiertes Fahrzeug

Ein Fahrzeug mit einem Motor, das über MyCamper gemietet wird. Ein Beispiel für ein motorisiertes Fahrzeug ist ein Wohnmobil.

IP-Rechte

Alle Rechte an geistigem Eigentum und verwandten Schutzrechten, einschliesslich: Urheberrechte, Handelsmarken, Patente, Designs, Datenbanken und damit verbundene Know-how-Rechte.

Nutzerprofil

Wenn sich ein Nutzer auf der Plattform registriert, wird ein Konto erstellt. Der Nutzer gibt dann Informationen über sich selbst und über sein Fahrzeug ein, falls er der Vermieter ist.

Plattform

Die Plattform, die auf www.mycamper.com (oder einer anderen von MyCamper verwendeten Domain) verfügbar ist, und die zugehörigen Seiten.

Reisegruppe

Die Gruppe von Personen, die das Fahrzeug nutzen, einschliesslich des Mieters. Alle Mitglieder der Reisegruppe sind durch den Mietvertrag abgedeckt.

Service

Der Service von MyCamper beinhaltet die Nutzung der Plattform von MyCamper, um Fahrzeuge zu mieten und zu vermieten.

Selbstbehalt

Der Höchstbetrag pro Ereignis, der dem Mieter für Schäden oder Verlust der Ausrüstung in Rechnung gestellt werden kann. Dieser Betrag wird von der Kaution abgezogen, ist aber nicht begrenzt. Im Falle eines Versicherungsfalls wird der Selbstbehalt gemäss den Versicherungsbedingungen bezahlt.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die von MyCamper festgelegten Regeln und Richtlinien für die korrekte Nutzung des MyCamper-Service.

Vermieter

Nutzer, die ein oder mehrere Fahrzeuge besitzen und gemäss den vorliegenden Bedingungen Fahrzeuge an Mieter vermieten. Kann auch als Fahrzeugeigentümer bezeichnet werden.

Bedingungen

1. Geltung der Vereinbarung

  1. Die geltenden Geschäftsbedingungen gelten für jeden, der den MyCamper-Service nutzt und ebenso für den Mietvertrag.

  2. MyCamper behält sich das Recht vor, diese Geschäftsbedingungen nach eigenem Ermessen zu ändern oder Inhalte hinzuzufügen. Die aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auf der Plattform zu finden.

  3. Sollten sich die geltenden Bedingungen erheblich ändern oder neue Ergänzungen erhalten, werden die neuen Bedingungen bei deiner nächsten Nutzung der Plattform erwähnt. Wenn du die Plattform nach Änderungen/Ergänzungen weiter nutzt, gilt dies als Zustimmung zu diesen Änderungen/Ergänzungen. Zuwiderhandlungen haben zur Folge, dass die Nutzung der MyCamper-Services durch den Nutzer beendet und das Nutzerkonto aufgelöst wird.

  4. Falls der Vermieter und der Mieter Nutzungsbedingungen in verschiedenen Sprachen akzeptiert haben und es Unterschiede zwischen ihnen gibt, gilt die englische Vereinbarung.

2. Die Plattform

  1. Der Nutzer versteht, dass der Zweck der Plattform von MyCamper darin besteht, Vermieter und Mieter zusammenzubringen, damit sie über die Plattform Mietverträge miteinander abschliessen können. MyCamper erleichtert dies, jedoch ist MyCamper weder daran beteiligt noch hat MyCamper genaue Kenntnis darüber, welche Informationen zwischen den Nutzern auf der Plattform ausgetauscht werden oder über die auf der Plattform zur Verfügung gestellten Fahrzeuge. MyCamper ist keine Partei eines Mietvertrags und ist daher in keiner Weise verpflichtet. MyCamper bietet in der Regel keine eigenen Fahrzeuge zur Vermietung an, sondern vermittelt lediglich Verträge zwischen den Nutzern. MyCamper kann auch Fahrzeuge zu Test-/Werbezwecken auf der Plattform anbieten. MyCamper kann die von den Nutzern auf der Plattform übermittelten Informationen überprüfen.

  2. Der Nutzer erklärt sich damit einverstanden, dass der Service nur die Funktionen und Tools anbietet, die bei der Nutzung der Plattform verfügbar sind. MyCamper lehnt ausdrückliche und stillschweigende Zusicherungen, Verpflichtungen und Garantien aller Art ab, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf Garantien, Verpflichtungen und Haftungsausschlüsse in Bezug auf die Qualität, Sicherheit, Rechtmässigkeit, Integrität und Genauigkeit des Dienstes und der über ihn bereitgestellten Informationen, sofern nicht anders angegeben.

  3. MyCamper garantiert nicht, dass der Dienst immer verfügbar ist oder ohne Ausfälle oder Störungen funktioniert. MyCamper ist nicht für Schäden verantwortlich, die durch eine vorübergehende Nichtverfügbarkeit entstehen.

  4. MyCamper behält sich das Recht vor, seine Plattform oder seinen Dienst ohne Verpflichtung gegenüber den Nutzern zu ändern, zu bearbeiten oder einzustellen. Falls der Nutzer mit neu eingeführten Änderungen und/oder Bearbeitungen nicht einverstanden ist, muss er die Nutzung der MyCamper-Services beenden und sein Konto löschen.

  5. MyCamper behält sich das Recht vor, seinen Dienst ohne Vorankündigung und ohne Verpflichtung gegenüber den Nutzern zurückzuziehen oder einzuschränken, wenn dies für notwendig erachtet wird, z.B. bei unvermeidbaren Wartungsarbeiten der Plattform.

3. Der Mietvertrag

  1. Der Vermieter legt den gewünschten Preis, die Kilometerkosten und andere Bedingungen wie Reinigungsgebühren, zusätzlich zur Verfügung gestelltes Material oder frühes/spätes Check-in/Check-out fest. Die Preise und Bedingungen für eine bestimmte Buchung werden zum Zeitpunkt der Buchungsanfrage festgelegt und werden durch spätere Änderungen des Vermieters an seinem Profil oder seiner Fahrzeugseite nicht beeinflusst. Es liegt in der Verantwortung des Vermieters, sicherzustellen, dass die Preise des Vermieters korrekt sind. MyCamper ist nicht verantwortlich für falsche Preisangaben des Vermieters.

  2. Sollte der Mieter das Fahrzeug vorzeitig zurückgeben, die vereinbarte Kilometerzahl nicht ausschöpfen oder die gebuchten Optionen nicht nutzen, berechtigt dies den Mieter nicht zu einer Mietminderung.

  3. Wenn ein Mieter interessiert ist, ein Fahrzeug zu mieten, sollte er eine Buchungsanfrage an den Vermieter für den gewünschten Zeitraum senden. Der Mieter sollte nicht mehrere Buchungsanfragen gleichzeitig an mehrere Vermieter senden. MyCamper kann dann alle nicht akzeptierten Buchungsanfragen des Mieters für denselben Zeitraum stornieren.

  4. Es gibt verschiedene Buchungsmethoden auf der Plattform, von denen der Vermieter wählen kann, welche Buchungsmethode beim Einstellen des Fahrzeugs auf der Plattform verwendet werden soll: Der Vermieter entscheidet, ob er sein Fahrzeug auf der Plattform sofort (ohne seine weitere Zustimmung) oder nur bedingt (mit seiner weiteren Zustimmung) anbieten möchte. Wenn der Vermieter mit seiner Zustimmung sein Fahrzeug zur Vermietung an Dritte anbietet, stellt die Buchungsanfrage des Mieters an den Vermieter eine verbindliche Anfrage an den Vermieter dar, so dass die Buchung nach Annahme der Buchungsanfrage durch den Vermieter verbindlich wird. Wenn der Vermieter sein Fahrzeug (ohne seine weitere Zustimmung) Dritten zur verbindlichen Anmietung anbietet, kann ein Mieter direkt eine verbindliche Online-Buchung für das vom Vermieter auf der Plattform angebotene Fahrzeug vornehmen, der Buchungs-/Vertragsabschluss kommt demnach durch die Buchung des Mieters zustande. MyCamper behält sich das Recht vor, in Zukunft zusätzlich zu den beiden bisherigen Buchungsmethoden weitere Buchungsmethoden anzubieten.

  5. Sobald eine Buchung bestätigt wurde, können beide Parteien die Buchungsdetails auf der Plattform einsehen.

  6. Die Versicherungsbedingungen bestimmen, ob die Buchung durch die Versicherung abgedeckt ist. Die Versicherung ist nicht verpflichtend. 

  7. Die Dauer des Mietvertrags kann nur über die Plattform geändert oder angepasst werden. Sollte die Mietdauer verlängert oder die Mietsumme erhöht werden, muss MyCamper darüber informiert werden, damit die Versicherung auf das entsprechende Datum verlängert wird und ist berechtigt, eine zusätzliche Servicegebühr auf der Grundlage der Differenz zwischen der ursprünglichen und der endgültigen Mietsumme zu berechnen. In jedem Fall muss die Anpassung im Mietvertrag schriftlich festgehalten und über die Plattform vorgenommen werden.

  8. Wenn das Fahrzeug an eine Person vermietet wird, den der Vermieter nicht über die Plattform kennengelernt hat, und die Anmietung zu einem niedrigeren als dem regulären Preis über die Plattform erfolgt, nur um den Versicherungsschutz zu ermöglichen, muss der Vermieter MyCamper darüber informieren. MyCamper passt dann die Versicherungsprämie manuell an die marktüblichen Prämien an.

4. Registrierung und Benutzerkonto

  1. Ein Nutzer muss ein Konto gemäss den Anweisungen auf der Plattform erstellen. Der Nutzer garantiert, dass die bei der Erstellung des Kontos gemachten Angaben vollständig und richtig sind. Es dürfen keine Pseudonyme oder Spitznamen verwendet werden. Bei Angabe falscher Informationen kann insbesondere der Versicherungsschutz nicht gewährleistet werden.

  2. Der Nutzer darf sich nur einmal als Mieter und einmal als Vermieter registrieren. Der Nutzer erklärt sich damit einverstanden, dass alle Aktivitäten, die unter seinen Zugangsdaten auf der Plattform durchgeführt werden, ihm so zugerechnet werden, als wären es seine eigenen. Sollten die Zugangsdaten des Nutzers von Dritten missbraucht werden, haftet er so, als wären es seine eigenen Handlungen.

  3. Wenn MyCamper einen Nutzer löscht und/oder ihn auffordert, die Plattform nicht mehr zu nutzen, darf sich der Nutzer nicht erneut registrieren, weder unter demselben noch unter einem anderen Namen.

  4. Nutzer müssen mindestens 18 Jahre alt sein, wenn sie sich registrieren.

  5. Ein Nutzer ist selbst für die Anpassung seiner Daten verantwortlich, wenn die Umstände dazu führen, dass frühere Daten nicht mehr korrekt sind. Der Nutzer akzeptiert und versteht, dass alle Informationen im Konto so vollständig und korrekt wie möglich sein müssen, damit die Plattform effektiv funktionieren kann. Durch die Nutzung des Dienstes erklärt sich der Nutzer damit einverstanden, dass die Folgen falscher oder unvollständiger Angaben in seinem Profil auf sein Risiko und seine Kosten gehen.

  6. Die bei der Registrierung angegebenen Informationen werden in Übereinstimmung mit der aktuellen MyCamper-Richtlinie zu personenbezogenen Daten und Cookies behandelt.

  7. Der Nutzer garantiert MyCamper hiermit, dass: (i) er alle Rechte an den Nutzerinhalten besitzt, wozu auch die Profilbilder, Fahrzeugdaten und Fahrzeugbilder des Nutzers gehören, (ii) er über alle erforderlichen Lizenzen, Rechte und Genehmigungen verfügt, um die Nutzerinhalte zu veröffentlichen, falls die Nutzerinhalte Eigentumsrechten Dritter unterliegen; (iii) die Nutzerinhalte nicht vertraulich, beleidigend, verleumderisch, obszön, pornografisch, sittenwidrig oder bedrohlich sind und kein Ärgernis erregen; (iv) die Nutzerinhalte die Interessen von MyCamper nicht beeinträchtigen oder deren Ruf schädigen und (v) sie die geltenden Gesetze vollständig einhalten.

  8. Die Nutzer stimmen zu, dass MyCamper und die Versicherung die Kreditwürdigkeit, die Identität, das Fahrverhalten, den Fahrzeugbesitz und das Strafregister des Nutzers über externe Dienste und Datenbanken überprüfen können. Bitte beachte, dass dies bedeutet, dass persönliche Daten, einschliesslich Sozialversicherungsnummern, an diese externen Dienste weitergegeben werden können. Etwaige Schulden oder Zahlungserinnerungen und deren Art werden NICHT ausdrücklich auf der Plattform veröffentlicht, können aber die Grundlage für Empfehlungen von MyCamper an den Vermieter bilden oder den Nutzer daran hindern, die Dienste von MyCamper zu nutzen.

  9. Der Nutzer ist selbst dafür verantwortlich, seine Anmeldedaten geheim zu halten. Der Nutzer darf seine Nutzerdaten nicht an Dritte weitergeben oder Dritten in irgendeiner Weise Zugang zu seinem Konto gewähren. Die Nutzer sind für die Nutzung der Plattform über ihre Anmeldeinformationen verantwortlich. MyCamper kann auf dem Konto eines Nutzers agieren, wird aber nicht die Anmeldeinformationen des Nutzers verwenden. Ein Nutzer muss MyCamper direkt informieren, wenn er vermutet oder weiss, dass seine Anmeldeinformationen gestohlen wurden. Der Nutzer ist verpflichtet, die notwendigen Massnahmen zum Schutz seines Kontos zu ergreifen, einschliesslich der regelmässigen Änderung seines Passworts.

  10. MyCamper behält sich das Recht vor, die Registrierung eines Nutzers abzulehnen und das Profil eines bestehenden Nutzers zu löschen, ohne dafür einen Grund anzugeben. 

  11. Aufgrund der Vermittlungserlaubnis von MyCamper bei der schwedischen Verkehrsbehörde können Informationen über den Vermieter und seine Fahrzeuge an interessierte Stellen weitergegeben werden.

  12. Informationen über Nutzer und ihre Buchungen auf MyCamper können an die zuständigen Behörden weitergeleitet werden, wenn diese sie benötigen.

5. Nutzungsbedingungen für Vermieter 

Wenn du dich als Vermieter auf der MyCamper-Plattform registrierst und solange der Vermieter ein Fahrzeug veröffentlicht hat, gelten die folgenden Bestimmungen und Bedingungen:

  1. Der Vermieter ist zu 100% Eigentümer des Fahrzeugs/der Fahrzeuge, das/die er bei MyCamper vermieten möchte, oder er hat die Vollmacht des tatsächlichen Eigentümers des Fahrzeugs, das Fahrzeug zu vermieten. Falls ein Unternehmen Eigentümer des Fahrzeugs ist, ist der Vermieter von diesem Unternehmen ermächtigt, alle tatsächlichen und rechtlichen Handlungen in Bezug auf das Fahrzeug vorzunehmen.

  2. Der Vermieter ist im Besitz eines gültigen Führerscheins, der in dem Land, in dem das Fahrzeug zur Vermietung angeboten wird, anerkannt ist.

  3. Sollte der Vermieter die oben genannten Anforderungen nicht erfüllen (oder zu irgendeinem Zeitpunkt nicht erfüllen), ist es dem Vermieter nicht gestattet, die Dienste von MyCamper in der Rolle des Vermieters zu nutzen. MyCamper behält sich das Recht vor, Vermieter von der Plattform auszuschliessen.

  4. Der Vermieter muss das Fahrzeug/die Fahrzeuge, die er vermieten möchte, in seinem Konto registrieren. Das Fahrzeug muss kontinuierlich die folgenden Anforderungen erfüllen. Indem er sein Fahrzeug zur Vermietung zur Verfügung stellt, garantiert der Vermieter, dass das Fahrzeug:

    1. alle grundlegenden Sicherheitsanforderungen erfüllt;

    2. die Kriterien erfüllt, die in den Richtlinien für Fahrzeuge bei der Registrierung genannt sind;

    3. regelmässig nach den Empfehlungen des Herstellers gewartet wird;

    4. falls eine Versicherung erforderlich ist, das Fahrzeug in der Schweiz, Schweden, Norwegen, Finnland oder Dänemark zugelassen ist;

    5. gemäss den geltenden Rechtsvorschriften des Landes, in dem es zugelassen ist, überprüft wird. Der Vermieter ist im Besitz gültiger Dokumente, aus denen hervorgeht, dass das Fahrzeug zugelassen und geprüft ist und die für die gesamte Mietdauer gültig sind;

    6. versichert ist und alle Steuern bezahlt sind;

    7. im Besitz eines Kennzeichens ist, das in dem Land, in dem das Fahrzeug zugelassen ist, genehmigt wurde;

    8. weder gesetzlich noch vertraglich für die Übergabe an Dritte eingeschränkt oder verboten ist (bei geleasten Fahrzeugen sind die Leasingbedingungen zu berücksichtigen);

    9. abgesehen von normalem Verschleiss und unter Berücksichtigung des Alters des Fahrzeugs frei von Schäden ist, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes mit dem Mieter vereinbart. In diesem Fall muss dies beim Check-in dokumentiert werden;

    10. mit allen notwendigen Flüssigkeiten (einschliesslich, aber nicht beschränkt auf Motoröl, Bremsflüssigkeit, Kühlmittel, Waschflüssigkeit) ausgestattet ist, es sei denn, mit dem Mieter wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart;

    11. für die Nutzung während des Mietzeitraums zugelassen ist;

    12. ein Höchstgewicht von 7’500 kg hat.

  5. Erfüllt das Fahrzeug die oben genannten Kriterien nicht mehr, muss der Vermieter dies so schnell wie möglich beheben oder die Anzeige entfernen und alle bestehenden Buchungen und Vereinbarungen sofort stornieren, sofern nicht anders mit MyCamper vereinbart.

  6. Der Vermieter ist in vollem Umfang für alle Schäden oder Kosten verantwortlich, die dadurch entstehen, dass entweder das Fahrzeug oder der Vermieter die oben genannten Kriterien nicht mehr erfüllt. MyCamper ist nicht verpflichtet, eine der Parteien zu entschädigen, wenn die oben genannten Kriterien nicht mehr erfüllt sind.

  7. Wenn der Vermieter über die Plattform mit einem Mieter in Kontakt getreten ist, wird davon ausgegangen, dass der Kontakt über MyCamper vermittelt wurde. Der Vermieter ist dann nicht berechtigt, sein Fahrzeug an diesen Mieter ausserhalb der Plattform zu vermieten. Im Falle eines Verstosses ist MyCamper berechtigt, Strafen in Höhe der Servicegebühr zu verhängen. Darüber hinaus kann MyCamper dem jeweiligen Nutzer eine Vertragsstrafe in Höhe von CHF/EUR 5’000, SEK/NOK 50’000, DKK 35’000 pro Verstoss auferlegen. Die Geltendmachung von weiterem Schadensersatz oder die Geltendmachung anderer Rechtsansprüche durch MyCamper bleibt ausdrücklich vorbehalten.

  8. Der Vermieter soll Mietanfragen so schnell wie möglich beantworten, idealerweise innerhalb von 24 Stunden.

  9. Der Vermieter muss sein Fahrzeugprofil stets auf dem neuesten Stand halten, insbesondere die Verfügbarkeit des Fahrzeugs. MyCamper haftet nicht für die vom Vermieter im Fahrzeugprofil gemachten Angaben.

6. Nutzungsbedingungen für Mieter

Wenn du dich auf der MyCamper-Plattform als Mieter registrierst, gelten die folgenden Bedingungen:

  1. Der Mieter muss während des gesamten Mietzeitraums im Besitz eines gültigen Führerscheins sein und diesen bereithalten. Der Führerschein muss in allen während des Mietzeitraums besuchten Ländern gültig sein. Der Führerschein muss das Fahren des gemieteten Fahrzeugs erlauben.

  2. Um ein Fahrzeug in Schweden, Norwegen, Finnland oder Dänemark zu mieten, muss der Mieter seit mindestens drei Jahren im Besitz eines Führerscheins sein, der zum Fahren des gemieteten Fahrzeugs berechtigt. Für die Miete eines Fahrzeugs in der Schweiz kann eine Mindestdauer des Besitzes eines gültigen Führerscheins verlangt werden. 

  3. Der Mieter ist nicht wegen Trunkenheit am Steuer (Fahren unter Alkohol- und/oder Drogeneinfluss), illegalen Fahrens, Fahrens ohne Führerschein oder Versicherungsbetrugs verurteilt worden (auch nicht in den letzten 8 Jahren vor der Registrierung als Mieter).

  4. In den letzten zwei Jahren vor der Buchungsanfrage war der Mieter in nicht mehr als zwei Schadensfälle verwickelt, die auf sein Verschulden zurückzuführen sind.

  5. Der Mieter wurde in den letzten 8 Jahren vor dem Absenden der Buchungsanfrage als Mieter von keiner Versicherungsgesellschaft wegen illegalen Fahrens ausgeschlossen oder abgelehnt, und es wurden keine zusätzlichen Ansprüche geltend gemacht, wie z.B. eine höhere Versicherungsgebühr, ein höherer Selbstbehalt und/oder ein eingeschränkter Versicherungsschutz oder ähnliches.

  6. Die Person, die das Fahrzeug fährt, nimmt keine Medikamente und hat keine Behinderungen oder Erkrankungen, die ihre Fähigkeit zum Fahren des Fahrzeugs und zum Fahren in rechtmässiger Weise beeinträchtigen könnten. Der Fahrer des Fahrzeugs muss dem Vermieter und dem Versicherungsgeber die Einnahme von Medikamenten melden, um sicherzustellen, dass die Einnahme von Medikamenten den Versicherungsumfang des Fahrzeugs nicht einschränkt.

  7. Bei der Registrierung als Mieter auf der Plattform von MyCamper müssen alle oben genannten Anforderungen erfüllt werden. Wenn diese Anforderungen nicht erfüllt werden (oder zu irgendeinem Zeitpunkt vor oder während der Zeit als registrierter Mieter auf MyCamper nicht erfüllt werden), behält sich MyCamper das Recht vor, aktuelle Mieter von der Plattform auszuschliessen und ihre Buchungen ohne Entschädigung zu stornieren.

  8. Die Vermieter haben selbst das Recht, Anforderungen an das Mindest- und Höchstalter der Reisegruppe festzulegen. Der Mieter muss jedoch mindestens 21 Jahre alt sein, um Fahrzeuge zu mieten, die durch die eigene Versicherung des Vermieters abgedeckt sind oder in der Schweiz gemietet werden. Dagegen muss der Mieter 23 Jahre alt sein, wenn er ein Fahrzeug in Schweden, Norwegen, Finnland oder Dänemark mietet, welches zum Zeitpunkt der Miete bei Omocom versichert ist. 

  9. Je nachdem, welche Versicherung der Vermieter für sein Fahrzeug abgeschlossen hat, kann er eine Buchung aufgrund bestimmter Führerscheinanforderungen, Altersbeschränkungen oder anderer von der Versicherungsgesellschaft festgelegter Kriterien ablehnen.

  10. Der Mieter kann zusätzliche Fahrer zur Buchung hinzufügen. Diese müssen von MyCamper genehmigt werden, bevor die Zusatzfahrer das Fahrzeug fahren dürfen. Die Bedingungen in §6.1-6.6 gelten dann auch für alle Zusatzfahrer. Für die Verwaltung von Zusatzfahrern können Verwaltungsgebühren anfallen.

  11. Der Mieter ist in jedem Fall für alle Schäden und Kosten verantwortlich, die durch die Nichteinhaltung der oben genannten Bedingungen entstehen.

7. Verpflichtungen bezüglich des Mietvertrags

  1. Der Mietvertrag tritt in Kraft, wenn eine Buchung vom Mieter bestätigt wird. Dies geschieht, wenn der Mieter entweder die Anzahlung für eine akzeptierte Buchungsanfrage über den Zahlungsanbieter von MyCamper getätigt hat oder die Rechnung direkt von MyCamper erhalten hat.

  2. Wenn ein Nutzer Angaben gemacht hat, die im Widerspruch zu diesen Verpflichtungen bezüglich des Mietvertrags oder einer anderen Vereinbarung von MyCamper stehen, haben letztere Vorrang.

  3. MyCamper ist keine Partei des Mietvertrags. MyCamper stellt die Plattform zur Verfügung, auf der Fahrzeuge von Fahrzeugbesitzern vermarktet und von Mietern gemietet werden, und erleichtert die Zahlungen zwischen den Parteien. Wenn der Mieter oder der Vermieter seinen Verpflichtungen nicht gemäss den geltenden Bedingungen nachkommt, kann MyCamper dafür in keiner Weise verantwortlich gemacht werden. Auf Wunsch des Mieters oder des Vermieters kann MyCamper als Vermittler auftreten, aber auch dann kann MyCamper nicht für die Handlungen des Vermieters oder des Mieters verantwortlich gemacht werden.

  4. Der Mieter ist verpflichtet, die folgenden Anforderungen an den Fahrzeugbesitzer zu akzeptieren:

    1. Die Reisegruppe nutzt das Fahrzeug mit äusserster Sorgfalt und gemäss den Vorgaben des Vermieters, fährt das Fahrzeug mit angemessenem Verkehrsverhalten und befolgt die Richtlinien des Herstellers für die Nutzung des Fahrzeugs;

    2. Die Reisegruppe nimmt keine Veränderungen am Fahrzeug und dessen Ausstattung vor;

    3. Das Fahrzeug wird nur von der Reisegruppe oder von Personen genutzt, die eine Erlaubnis des Vermieters haben. Der Mieter darf das Fahrzeug während des Mietzeitraums nicht an andere Personen vermieten oder verleihen;

    4. Während des gesamten Mietzeitraums muss der Mieter die Regeln des Vermieters bezüglich der Maximalzahl der Reisenden befolgen, die im Fahrzeug reisen und sich darin aufhalten dürfen. Die Maximalzahl der Reisenden ist die Anzahl der Personen, die legal angeschnallt im Strassenverkehr reisen, oder die vom Vermieter selbst festgelegte Anzahl;

    5. Der Mieter muss die Anweisungen des Vermieters während der gesamten Mietzeit befolgen;

    6. Der Mieter ist für die Wartung und Pflege des Fahrzeugs während des Mietzeitraums verantwortlich, insbesondere für die Kontrolle des Öls und das Nachfüllen von Kühlflüssigkeit (mindestens alle 1600 km);

    7. Der Mieter ist für alle Gebühren und Kosten im Zusammenhang mit Mautgebühren, Parkgebühren, Bussgeldern, Kraftstoff und Ähnlichem verantwortlich, die während des Mietzeitraums anfallen, unabhängig davon, wo sich das Fahrzeug befindet;

    8. Die Person, die das Fahrzeug fährt, darf vor und während der Fahrt keinen Alkohol und/oder Drogen konsumieren und darf während des Mietzeitraums nicht gegen die Verkehrsregeln des Landes verstossen, in dem sich die Reisegruppe und das Fahrzeug befinden.

  5. Der Mieter garantiert, dass alle Mitreisenden, die zum Fahren des Fahrzeugs zugelassen sind, die in §7 - Verpflichtungen bezüglich des Mietvertrags aufgeführten Regeln befolgen.

  6. Der Vermieter ist verpflichtet, das Fahrzeug gemäss den Bedingungen in §5 Nutzungsbedingungen für Vermieter zur Verfügung zu stellen.

  7. Check-in- und Check-out-Standorte sowie die Kilometerzahl können zwischen den Parteien vereinbart werden. Ohne eine solche Vereinbarung muss das Fahrzeug an dem in der Buchung angegebenen Ort abgeholt und zurückgebracht werden.

  8. Der Vermieter ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass das Fahrzeug über die im Mietvertrag angegebene Ausrüstung verfügt und dass diese funktionsfähig ist. Wenn relevante Ausrüstungsgegenstände (nach vernünftigem Ermessen) fehlen oder nicht funktionsfähig sind, muss der Mieter den Vermieter innerhalb von 24 Stunden nach der Check-in-Freigabe kontaktieren und für eine ordnungsgemässe Abwicklung sorgen und, wenn möglich, eine Lösung finden. Wenn keine Lösung gefunden wird, muss MyCamper innerhalb von 48 Stunden nach der Check-in-Freigabe kontaktiert werden. Der Mieter kann dann vom Vermieter eine Entschädigung in Höhe von 5% pro Ausrüstungsgegenstand verlangen, jedoch nicht mehr als 15% des Mietpreises (Preis ohne Versicherungskosten und Servicegebühren). Der Mieter muss beweisen, dass ein Ausrüstungsgegenstand fehlt oder nicht funktionstüchtig ist. In diesen Fällen ist MyCamper nicht verpflichtet, den Mieter oder den Vermieter zu entschädigen.

  9. Die Fahrzeuge auf der Plattform können mit einem GPS-Tracking-System ausgestattet sein.

  10. Der Vermieter kann die Miete des Fahrzeugs an einen Mieter verweigern, wenn der Vermieter den begründeten Verdacht hat, dass der Mieter:

    1. die Anforderungen für Mieter nicht erfüllt, die unter §6 Nutzungsbedingungen für Mieter aufgeführt sind;

    2. nicht in der Lage ist, das Fahrzeug zu fahren;

    3. nicht in der Lage ist, einen gültigen und anerkannten Führerschein für das Land vorzulegen, in dem das Fahrzeug zugelassen ist.

    In den oben genannten Fällen kann der Vermieter den Mietvertrag kündigen, ohne Gebühren, Bussgelder oder andere Strafen zu zahlen (MyCamper wird diesbezüglich um Auskunft bitten).

  11. Der Mieter kann die Miete des Fahrzeugs verweigern, wenn er einen begründeten Verdacht hat, dass:

    1. der Vermieter die in §5 Nutzungsbedingungen für Vermieter genannten Anforderungen nicht erfüllt;

    2. der Vermieter Schäden am Fahrzeug nicht korrekt gemeldet hat und/oder sich weigert, bei der Abholung des Fahrzeugs mitzuwirken, um die Schäden korrekt zu melden;

    3. wesentliche Fahrzeugausstattungen fehlen oder nicht funktionstüchtig sind, obwohl sie gemäss der Buchung vorhanden sein sollten. Zur wesentlichen Ausstattung gehören unter anderem: Sitze, Schlafplätze, Kühlschrank, Wasser, Strom, Markise/Zelt, Klimaanlage und Heizung.

    In den oben genannten Fällen kann der Mieter den Mietvertrag vor dem Check-in kündigen, ohne Gebühren, Bussgelder oder andere Strafen zu zahlen (MyCamper wird diesbezüglich um eine Auskunft bitten und der Mieter muss ggf. unbestreitbare Beweise dafür vorlegen).

  12. Bei der Abholung des Fahrzeugs müssen der Mieter und der Vermieter gemeinsam den Check-in gemäss den Anweisungen der Plattform durchlaufen und genehmigen. Der Zweck des Check-ins ist es, den aktuellen Zustand des Fahrzeugs zu dokumentieren, einschliesslich etwaiger Mängel, Schäden und unzureichender Reinigung. Erst wenn der Check-in abgeschlossen und genehmigt ist, geht die Verantwortung für das Fahrzeug auf den Mieter über. Alle Fehler oder Schäden, die nach der Genehmigung des Check-ins entdeckt werden, muss der Mieter beweisen, dass sie bereits vor der Übernahme des Fahrzeugs bestanden haben.

  13. Bei der Rückgabe des Fahrzeugs müssen der Mieter und der Vermieter gemeinsam den Check-out gemäss den Anweisungen der Plattform durchgehen und genehmigen. Der Zustand des Fahrzeugs wird wiederum im Check-out dokumentiert. Erst wenn der Check-out abgeschlossen und genehmigt ist, geht die Verantwortung für das Fahrzeug wieder an den Vermieter über. Bei Fehlern oder Schäden, die nach der Genehmigung des Check-out entdeckt werden, muss der Vermieter beweisen, dass sie während des Mietzeitraums entstanden sind.

  14. Der Mieter ist für die Rückgabe des Fahrzeugs wie folgt verantwortlich:

    1. Am festgelegten Datum, zur festgelegten Zeit und am festgelegten Ort, es sei denn, mit dem Vermieter wurde schriftlich etwas anderes vereinbart. Im Falle einer verspäteten Ankunft hat der Vermieter das Recht, dem Mieter folgende Kosten in Rechnung zu stellen: CHF/EUR 50 oder NOK/SEK 500 oder DKK 360 pro volle Stunde Verspätung, bis zu einem Höchstbetrag in Höhe des doppelten Tagesmietpreises des Vermieters. In Fällen, in denen sich die Fahrzeugrückgabe über den Check-Out-Tag hinaus erstreckt, beträgt die maximale Gebühr das Doppelte des Tagesmietpreises des Vermieters für jeden verspäteten Tag, einschliesslich des Check-Out-Tages. Die Höchstgebühren werden entsprechend der Preisgestaltung der jeweiligen Buchung berechnet. Verspätete Ankünfte müssen vom Vermieter dokumentiert und nachgewiesen werden. Verwaltungsgebühren können von MyCamper erhoben werden.

    2. Ohne persönliche Gegenstände im Fahrzeug zurückgelassen zu haben;

    3. Ohne gegen Verkehrs- oder Parkregeln verstossen zu haben. Alle derartigen Verstösse während des Mietzeitraums gehen immer zu Lasten des Mieters;

    4. Zusammen mit den Fahrzeugschlüsseln und -dokumenten;

    5. Mit der gleichen Kraftstoffmenge im Tank (bei Kraftfahrzeugen), wie beim Check-in angegeben, es sei denn, im Mietvertrag oder bei der Abholung des Fahrzeugs wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart;

    6. in demselben Zustand in Bezug auf Sauberkeit und Schäden, wie er beim Check-in genehmigt wurde, es sei denn, im Mietvertrag oder bei der Abholung des Fahrzeugs wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Im Falle einer Abweichung von diesem Punkt kann dem Mieter eine zusätzliche Reinigungsgebühr oder eine Entschädigung für Schäden in Rechnung gestellt werden. Die Reinigungsgebühren dürfen die angegebenen Höchstbeträge von 100 CHF/EUR, 1’000 SEK/NOK oder 700 DKK pro Stunde und insgesamt 300 CHF/EUR, 3’000 SEK/NOK oder 2’100 DKK nicht überschreiten. MyCamper kann zusätzliche Verwaltungsgebühren erheben;

    7. Mit nicht mehr gefahrenen Kilometern als vereinbart/erlaubt. Für jeden überzähligen Kilometer kann der Vermieter den in der Buchung angegebenen Betrag berechnen, höchstens jedoch CHF/EUR 0,8, SEK/NOK 8, DKK 6.

  15. Es gilt der Grundsatz, dass die Kosten für Fahrzeugteile, die durch gewöhnlichen Gebrauch, Verschleiss und Abnutzung (Motor, Lichtmaschine) kaputt gehen, vom Vermieter und Fahrzeugteile, die durch eine unsachgemässe Nutzung oder falsches Verhalten seitens des Mieters kaputt gehen, vom Mieter getragen werden. Die in den Mietbedingungen von MyCamper genannten Gebrauchsgegenstände sind hiervon ausgenommen. Treten während der Mietzeit Mängel oder Schäden am Fahrzeug auf, die die Nutzung des Fahrzeugs für den normalen Gebrauch und/oder die Weitervermietung des Fahrzeugs ausschliessen oder erheblich beeinträchtigen, muss der Mieter den Vermieter und MyCamper schriftlich darüber informieren. Wenn diese Mängel oder Schäden nicht auf ein Fehlverhalten des Mieters zurückzuführen sind, sondern auf Verschleiss, ist der Vermieter verpflichtet, dem Mieter die verlorene Zeit pro rata zu erstatten.

  16. Die Aussenreinigung liegt in der Verantwortung des Vermieters.

  17. Der Mieter muss das Fahrzeug im Rahmen des Mietvertrags selbst nutzen und darf es nicht an Dritte weitergeben (ausser an autorisierte zusätzliche Fahrer) und darf es nicht untervermieten.

  18. Der Mieter darf das Fahrzeug nicht mit Gegenständen beladen, die die Kapazität überlasten, die Sicherheit beeinträchtigen oder das Fahrzeug beschädigen. Der Mieter muss sich über das maximale Ladegewicht im Klaren sein und ist für alle Schäden verantwortlich und kann bei Überschreitung mit Geldstrafen belangt werden.

  19. Der Mieter darf das Fahrzeug nicht für Wettrennen, Motorsportveranstaltungen oder Ähnliches nutzen und es nicht auf Rennstrecken, Trainingsplätzen, Rundkursen oder bei Wettbewerben einsetzen.

  20. Der Mieter muss die zusätzlichen Ausschlüsse in den allgemeinen Versicherungsbedingungen beachten. 

  21. Der Mieter darf das Fahrzeug nicht als Taxi benutzen, um andere Fahrzeuge zu befördern oder zu verschieben, er darf keine gefährlichen Güter transportieren und das Fahrzeug nicht für Demonstrationen oder zum Transport von Werbung nutzen.

  22. Der Mieter darf keine optischen oder technischen Veränderungen am Fahrzeug vornehmen oder eigenmächtige Reparaturen durchführen. Sollten Reparaturen notwendig werden, um die Betriebs- und Verkehrssicherheit des Fahrzeugs zu gewährleisten, darf der Mieter diese nur mit vorheriger Zustimmung des Vermieters bei einem qualifizierten Fachbetrieb in Auftrag geben. Sofern kein Verschulden des Mieters vorliegt, werden die Kosten für die Reparaturen vom Vermieter nach Vorlage der Originalbelege zurückerstattet.

  23. Der Mieter darf das Fahrzeug nicht an andere Personen übergeben oder verschenken.

  24. Im Falle von Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter kann MyCamper als Vermittler auftreten, haftet jedoch nicht für Kosten oder Schäden.

  25. Vorfälle höherer Gewalt, wie z.B. Streiks, Unruhen, Aufstände, terroristische Handlungen, Naturkatastrophen, Brände, Pandemien, Epidemien usw., die sich der Kontrolle der Beteiligten entziehen und nach Vertragsabschluss eintreten oder zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses noch nicht existierten, befreien sowohl den Mieter als auch den Vermieter für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Auswirkung (auf die geplante Reise) von ihren Verpflichtungen zur Erbringung der Leistungen gemäss dem Mietvertrag und diesen Bedingungen. In diesem Fall werden die beteiligten Parteien der anderen Partei im Rahmen des Zumutbaren unverzüglich die erforderlichen Informationen zukommen lassen. Beide Vertragsparteien nehmen jedoch ihre jeweiligen Leistungen gemäss dem Mietvertrag und diesen Bedingungen unmittelbar nach Beendigung des Ereignisses wieder auf. Wenn ein Vorfall höherer Gewalt länger als 3 aufeinanderfolgende Monate andauert, können sowohl der Vermieter als auch der Mieter den Mietvertrag aus wichtigem Grund auflösen. In diesem Fall wird der Anteil des Vermieters nicht fällig.

8. Stornierungsbedingungen

  1. Solange eine Buchungsanfrage noch nicht bestätigt ist, können Mieter und Vermieter eine Buchungsanfrage zurückziehen bzw. ablehnen. In beiden Fällen entstehen keine Kosten oder Verpflichtungen.

  2. Sobald die erste Zahlungsaufforderung von MyCamper im Zusammenhang mit dem Mietvertrag vom Mieter nicht innerhalb der für die Buchungsanfrage angegebenen Zeit bezahlt wurde, verfällt der Mietvertrag. Es fallen keine Stornierungsgebühren an.

  3. Der Vermieter kann wählen, welche Stornierungsbedingungen für sein Fahrzeug gelten. Der Vermieter kann zwischen den Stornierungsoptionen "Standard", "Flexibel" und "Streng" wählen, wie in der folgenden Tabelle dargestellt.

Eine Stornierung findet statt

Prozentualer Anteil des Mietpreises

Standard

Mehr als 60 Tage vor dem Check-in

0 %

60-30 Tage vor dem Check-in

25 %

Weniger als 30 Tage vor dem Check-in

100 %

Flexibel

Mehr als 60 Tage vor dem Check-in

0 %

60-7 Tage vor dem Check-in

25 %

Weniger als 7 Tage vor dem Check-in

100 %

Streng

30 Tage oder mehr vor dem Check-in

25 %

Weniger als 30 Tage vor dem Check-in

100 %

  1. Der Mieter hat das Recht, seine Buchung gemäss den vom Vermieter für die Buchung gewählten Stornierungsbedingungen zu stornieren. Wenn der Mieter einen höheren Betrag als den unter "Zu zahlender Anteil des Gesamtpreises" angegebenen gezahlt hat, wird der Differenzbetrag an den Mieter zurückerstattet. Dem Vermieter wird sein Anteil nach Abzug der Servicegebühr und allenfalls der Versicherungskosten von MyCamper ausgezahlt.

  2. Wenn ein Vermieter eine bestätigte Buchung storniert, wird dem Mieter der volle Betrag zurückerstattet und weitere Zahlungen werden storniert. Der Vermieter ist verpflichtet, einen Betrag in Höhe der Servicegebühr für die Buchung an MyCamper zu zahlen. Diese Entschädigung entfällt, wenn (a) die Stornierung darauf zurückzuführen ist, dass das Fahrzeug bei einer früheren Buchung über MyCamper beschädigt oder anderweitig in einen nicht vermietbaren Zustand versetzt wurde, oder wenn (b) die Stornierung auf höhere Gewalt zurückzuführen ist. Der Vermieter muss in der Lage sein, die Ausnahmen a) und b) zu beweisen. MyCamper hat das letzte Wort über die Umstände, die als aussergewöhnliche Gründe für a) oder b) geltend gemacht werden, und hat das Recht, diese zu untersuchen. Sollte sich ein geltend gemachter Grund für höhere Gewalt als unzuverlässig erweisen, werden dem Vermieter die Verwaltungs-, Ermittlungs- und sonstigen Kosten in Rechnung gestellt, die mit der entsprechenden Prüfung durch MyCamper verbunden sind.

  3. Neben der Rückerstattung des Mietpreises kann der Mieter keine weiteren Entschädigungsansprüche geltend machen, wenn der Vermieter eine bestätigte Buchung storniert.

  4. Die Rückgabe des Fahrzeugs vor dem festgelegten Datum ist zulässig, sofern eine Vereinbarung zwischen dem Vermieter und dem Mieter getroffen wurde. In diesem Fall wird jedoch kein Teil des Mietpreises zurückerstattet.

9.  Dauer, Aufhebung und Verlängerung des Mietvertrags

  1. Der Mietvertrag hat einen festgelegten Zeitraum. Der Mieter und der Vermieter können den Mietvertrag vor Ablauf nur gemäss den Stornierungsbestimmungen von MyCamper in §8 Stornierungsbedingungen kündigen.

  2. Die Buchung gilt als vom Mieter storniert, wenn er das Fahrzeug nicht innerhalb von 24 Stunden nach der im Mietvertrag vereinbarten Abholzeit abgeholt hat. In diesem Fall wird nichts vom Mietpreis zurückerstattet.

  3. Die Rückgabe des Fahrzeugs vor Ablauf der Mietzeit gilt als Kündigung des Mietvertrags, hat jedoch keine Auswirkungen auf den Mietpreis.

  4. Eine Verlängerung des Mietzeitraums ist nur über die MyCamper Plattform möglich. Ein Änderungsanfrage wird vom Mieter erstellt und muss vom Vermieter akzeptiert werden. Wird eine Verlängerung der Mietzeit nicht akzeptiert, gilt die im Mietvertrag vereinbarte Mietzeit.

10. Schäden, rückwirkende Kosten und Strafgebühren

  1. Der Mieter ist verpflichtet, für alle Schäden am Fahrzeug und/oder an der Ausrüstung, die während des Mietzeitraums auftreten, in voller Höhe und bis zur Höhe des Selbstbehalts aufzukommen. Wenn das Fahrzeug versichert ist, richtet sich der Selbstbehalt nach den Versicherungsbedingungen. Andernfalls wird der Selbstbehalt vom Vermieter vor Abschluss des Mietvertrags für die Buchung festgelegt. Der Selbstbehalt wird für jeden einzelnen Schadenfall berechnet. Wenn es mehrere Schäden aus einem Vorfall gibt, wird nur ein Selbstbehalt fällig. Der Mieter ist nicht verpflichtet, den Vermieter für entgangene zukünftige Einnahmen zu entschädigen.

  2. Der Selbstbehalt gilt nur für Schäden am Fahrzeug und/oder an der Ausstattung. Der Vermieter kann keine Entschädigung für Schäden verlangen, die den Selbstbehalt übersteigen, wenn es nicht mehr als einen Vorfall gegeben hat und nicht mehr als ein Versicherungsfall durchgeführt werden muss. Der Vermieter kann sich, wenn er möchte, für die zusätzlichen Kosten versichern.

  3. Die Höhe der Entschädigung für Schäden am Fahrzeug und/oder an der Ausstattung richtet sich nach dem Marktwert.

  4. Im Falle einer Beschädigung des Fahrzeugs oder des Fahrzeuginventars muss der Vermieter den Kaufbeleg als Nachweis für die Kosten vorlegen.

  5. Zu den oberflächlichen Schäden kosmetischer Art gehören unter anderem: nicht entfernbare Flecken (Öl, Kaffee usw.) auf Stoffen wie Matratzen, Vorhängen oder ähnlichen Oberflächen, Kratzer auf jeder Art von Oberfläche wie Türen, Trennwänden, Schränken, Böden usw., Splitter auf empfindlichen Oberflächen wie Waschbecken, Spülbecken, Duschen, Lampen usw., Schrammen auf Trennwänden, Schränken, Türen usw., kleine Brandflecken auf Tischen, Arbeitsplatten, Stoffen, Böden usw. Wenn es nicht möglich ist, oberflächliche Schäden kosmetischer Natur zu reparieren, ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter zu entschädigen. Die Beteiligten einigen sich auf eine angemessene Entschädigung unter Berücksichtigung des Ausmasses des Schadens und des ursprünglichen Preises des beschädigten Elements. Je nach Land, in dem die Vermietung stattfindet, kann der Mieter während der Buchung eine zusätzliche Innenraumversicherung abschliessen, die die Schäden im Innenraum gemäss den Versicherungsbedingungen abdeckt. Bei Unstimmigkeiten, Streitigkeiten oder Ansprüchen zwischen dem Mieter und dem Vermieter muss die fordernde Person in der Lage sein, MyCamper oder der anderen Person entsprechende Nachweise (Fotos, Rechnungen usw.) vorzulegen. Die Haftung beschränkt sich auf die Reparatur- oder Ersatzkosten des/der beschädigten Gegenstandes/Gegenstände und erstreckt sich nicht auf unbeschädigte Gegenstände oder Komponenten. Wenn der beschädigte Gegenstand Teil eines Sets ist (z.B. Kissenbezüge, Laken, Geschirr), ist der Mieter nur für die Ersatzkosten des beschädigten Gegenstands verantwortlich, nicht für das gesamte Set. In jedem Fall sollte die Reparatur oder Behebung zu den geringstmöglichen Kosten durchgeführt werden.

  6. In schwerwiegenden Fällen oder bei Mängeln/Schäden am Fahrzeug kann MyCamper einen unabhängigen Fachexperten beauftragen, der die Mängel/Schäden final für die Beteiligten aufnimmt und bewertet. Die Kosten dafür werden dem Vermieter und dem Mieter grundsätzlich zu je 50% in Rechnung gestellt. Stellt sich nach der Begutachtung durch den Fachexperten heraus, dass eine Partei im Unrecht ist, trägt diese Partei die Kosten des Fachexperten oder, wenn beide Parteien teilweise im Unrecht sind, tragen der Mieter und der Vermieter die Kosten des Fachexperten im Verhältnis zu ihrer massgeblichen/unterlegenen Position. Der so vom Fachexperten festgestellte Mangel/Schaden ist für den Mieter wie auch den Vermieter verbindlich.

  7. Alle Länder, in denen die internationale Versicherungskarte des Vermieters gültig ist und in die gemäss den Bestimmungen des Mietvertrags gereist werden darf, können mit dem Fahrzeug besucht werden. Länder, die sich ganz oder teilweise im Krieg befinden, sowie Länder, in denen mit Krieg oder Unruhen zu rechnen ist, dürfen nicht bereist werden.

  8. Bei Fahrzeugen, die durch die von MyCamper vermittelte Versicherungslösung abgedeckt sind, haben die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Versicherung immer Vorrang.

  9. Für den Fall, dass die Polizei oder die Justiz das Fahrzeug beschlagnahmt, weil der Mieter nach deren Ansicht im Besitz von Drogen war, unvorsichtig gefahren ist, die Aufsicht über das Fahrzeug vernachlässigt hat oder in andere Straftaten oder Verstösse verwickelt war, ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter für alle Schäden und entgangenen Einkünfte im Zusammenhang mit angenommenen Buchungen, die verhindert oder erschwert wurden, zu entschädigen. Alle Kosten, die der Vermieter aus den oben genannten Gründen zahlen muss, ob rechtlich oder anderweitig, gehen zu Lasten des Mieters.

  10. Der Vermieter wird unabhängig vom Selbstbehalt vollständig für die Kosten und Verluste entschädigt, die dem Mieter oder der Reisegruppe im Falle eines unverantwortlichen, fahrlässigen oder vorsätzlichen Verhaltens entstehen, das zu einem Einbruch in das Fahrzeug, einem Diebstahl von oder aus dem Fahrzeug und einer Beschädigung des Fahrzeugs führt.

  11. Im Falle einer Panne eines versicherten Fahrzeugs ist gemäss den auf der Plattform unter Versicherung veröffentlichten Informationen vorzugehen. Sollte die Pannenhilfe bereits beim Fahrzeug inbegriffen sein oder sollte der Mieter als Person versichert sein, ist der Mieter verpflichtet, diesen Pannendienst so schnell wie möglich zu kontaktieren. Wenn das Fahrzeug keine Pannenversicherung hat und der Mieter den Pannendienst nicht im Buchungsprozess gebucht hat, muss der Mieter die Kosten im Zusammenhang mit der Panne selbst tragen. In jedem Fall muss der Vermieter im Falle einer Panne sofort informiert werden.

  12. Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter im Falle einer Panne oder eines Unfalls unverzüglich zu benachrichtigen, den Europäischen Unfallbericht auszufüllen und ggf. die örtliche Polizei zu benachrichtigen, wenn es zu einem Unfall/Schaden am Fahrzeug kommt, z.B. durch einen Unfall oder Diebstahl während der Mietzeit. Im Falle einer Beschädigung oder eines Unfalls eines Fahrzeugs, das durch die MyCamper-Baloise-Versicherung abgedeckt ist, muss gemäss dem Informationsblatt "Was ist im Falle einer Panne oder eines Schadens zu tun" vorgegangen werden, das auf der Plattform in den Buchungsdetails zu finden ist. In allen anderen Fällen muss der Mieter den Vermieter und seine Fahrzeugversicherung unverzüglich benachrichtigen.

  13. Der Vermieter ist niemals für persönliche, psychische, materielle, Sach- oder Körperschäden verantwortlich, die der Mieter oder die Reisegruppe aufgrund der Nutzung des Fahrzeugs, mechanischer Defekte, Verkehrsunfälle, Einzel- oder Massenkollisionen erleidet, es sei denn, der Schaden ist aufgrund von Mängeln am Fahrzeug entstanden, die dem Vermieter bekannt waren, über die er den Mieter aber nicht informiert hat.

  14. Besteht vor einem versicherten Schadenereignis am Camper ein mangelhafter Zustand oder ein Vorschaden, sodass der Vermieter durch die Instandsetzung des versicherten Schadens einen Mehrwert erzielt, muss der Fahrzeughalter den entsprechend angemessenen Kostenanteil der Instandsetzung selbst übernehmen (Vorteilsanrechnung). Bei bereits erfolgten Auszahlungen von Schäden (an den Fahrzeugbesitzer), welche jedoch nicht repariert wurden, werden bei einem erneuten Schaden an der gleichen Schadenzone des Campers nur die Kosten der Schadenerweiterung entschädigt respektive die bereits erfolgten Auszahlungen vom Schadenbetrag abgezogen.

  15. Versucht der Vermieter, vom Mieter eine Entschädigung für Schäden zu erhalten, die vor der Mietzeit entstanden sind, werden ihm alle Kosten für das notwendige Gutachten, die Schadensverwaltung und zusätzliche Verwaltungskosten mit einem Mindestbetrag von CHF/EUR 1’000 oder SEK/NOK 10’000 oder DKK 7’000 pro Ereignis in Rechnung gestellt. Die Polizei kann benachrichtigt werden und der Vermieter kann wegen Versicherungsbetrugs angeklagt werden.

  16. Wenn das Fahrzeug nicht versichert ist, ist der Vermieter selbst dafür verantwortlich, seine derzeitige Versicherung darüber zu informieren, dass das Fahrzeug für die Vermietung genutzt wird und muss sicherstellen, dass die Versicherung auch für die Vermietung gilt. Gegebenenfalls muss der Vermieter berechnen, ob die zulässige Kilometerzahl der aktuellen Fahrzeugversicherung geändert werden muss, und dies ggf. der Versicherung mitteilen. Der Vermieter ist ausserdem dafür verantwortlich, dass die erforderliche Genehmigung für die Vermietung vorhanden ist.

  17. Beim Check-out kann der Vermieter zusätzliche Kosten angeben, die vom Mieter zu zahlen sind. Dazu gehören unter anderem: Zuschläge für überschrittene Kilometer, Strafzettel, Zölle, Schäden, Selbstbehalte, Gebühren für eine verspätete Rückgabe des Fahrzeugs oder eine notwendige Fahrzeugreinigung. Die zusätzlichen Kosten werden an den Vermieter gezahlt, nachdem sie vom Mieter eingezogen worden sind. Es kann eine zusätzliche Verwaltungsgebühr anfallen.

  18. Der Vermieter kann zusätzliche Kosten bis zu sechs Monate nach Ende des Mietzeitraums geltend machen. Der Vermieter muss dann eindeutige Beweise dafür vorlegen können, dass diese Kosten während des Mietzeitraums entstanden sind.

  19. Wenn der Mieter der Zahlung der zusätzlichen Kosten, die nach dem Check-out entstanden sind, widersprechen möchte, muss er den Vermieter innerhalb der angegebenen Frist oder, wenn keine Frist angegeben ist, innerhalb von 14 Tagen über die Plattform informieren. Geschieht dies nicht, wird davon ausgegangen, dass der Mieter der Zahlung der Zusatzkosten zugestimmt hat.

  20. Wenn das Fahrzeug ohne Verschulden des Mieters oder seiner Reisegruppe nicht mehr funktioniert (fahruntüchtig oder unbrauchbar ist) und der Vermieter kein Ersatzfahrzeug für die verbleibende Mietzeit anbietet, muss der Vermieter den anteiligen Betrag des Mietpreises (ohne Versicherungskosten und Servicegebühr) für die Zeit zurückzahlen, in der das Fahrzeug nicht genutzt werden konnte. Der Mieter muss eindeutig nachweisen können, dass der Grund für den Ausfall nicht bei ihm liegt. Wenn sowohl der Mieter als auch der Vermieter entsprechende Beweise für ein (Nicht-)Verschulden vorlegen, so dass zwischen Mieter und Vermieter nicht abschliessend geklärt werden kann, worauf die Panne zurückzuführen ist oder wer sie verschuldet hat, wird dem Mieter für den entsprechenden Mietzeitraum die Hälfte der Kosten erstattet. Unabhängig davon, welche Person den Ausfall verursacht hat, kann MyCamper dem Mieter helfen, ein Ersatzfahrzeug zu finden. MyCamper ist jedoch nicht verpflichtet, Ersatzfahrzeuge zur Verfügung zu stellen.

  21. Der Mieter ist für Schäden verantwortlich, die aufgrund von Pannen an Reifen entstehen, die nicht älter als acht Jahre sind. Der Vermieter muss eindeutig nachweisen können, dass die Reifen nicht älter als acht Jahre sind. Wenn die Reifen älter als acht Jahre sind, ist der Vermieter für den Schaden verantwortlich, es sei denn, das Platzen des Reifens ist auf ein Unfallereignis zurückzuführen, das mit dem Fahren des Mieters zusammenhängt.

  22. Weder MyCamper noch der Mieter zahlen eine Entschädigung an den Vermieter, wenn der Vermieter sich vor, während oder nach der Mietzeit zu seinem Fahrzeug transportiert werden muss.

  23. Wenn der Vermieter zum Zeitpunkt der Buchung eines oder mehrere der folgenden Verbote in sein Fahrzeugprofil aufgenommen hat, wird der Mieter für die Missachtung des Verbots mit der folgenden Geldstrafe belastet. Der Vermieter muss eindeutige Beweise dafür vorlegen können, dass die Reisegruppe gegen die Regeln verstossen hat. Die Geldstrafen werden in der Währung des Vermieters gezahlt und es können Verwaltungsgebühren von MyCamper hinzugefügt werden.

    1. Rauchen im Fahrzeug CHF/EUR 500, SEK/NOK 5’000 DKK 3’500 (ohne Reinigungskosten) 

    2. Haustiere im Fahrzeug CHF/EUR 500, SEK/NOK 5’000 oder DKK 3’500 (ohne Reinigungskosten) 

    3. Reisen mit dem Fahrzeug ausserhalb der im Mietvertrag aufgeführten Länder CHF/EUR 500, SEK/NOK 5’000 oder DKDK 3’500 (ausgenommen Kosten für Folgeschäden wie unversicherte Schäden am Fahrzeug oder an Dritten) 

    4. Für den Besuch eines Festivals mit dem Fahrzeug CHF/EUR 500, SEK/NOK 5’000 oder DKK 3’500

  24. Wenn sowohl der Vermieter als auch der Mieter Beweise gemäss §10.11-10.17 vorlegen und nicht eindeutig festgestellt werden kann, wer im Recht war, sind der Vermieter und der Mieter jeweils zur Hälfte für den aktuellen Betrag verantwortlich. MyCamper ist nicht verpflichtet, den Vermieter oder Mieter zu entschädigen oder zu entlohnen.

  25. Sollte der Vermieter oder Mieter MyCamper einen Restbetrag schulden, kann MyCamper dem Mieter oder Vermieter eine Rechnung stellen oder, falls eine zukünftige Buchung vorliegt, den ausstehenden Betrag mit dem Preis einer zukünftigen Buchung verrechnen.

11. Bewertungssystem

  1. Jeder Nutzer kann andere Nutzer auf der Plattform bewerten.

  2. Der Nutzer ist verpflichtet, bei der Bewertung anderer Nutzer wahrheitsgemässe Angaben zu machen. Unwahre, beleidigende oder andere ungesetzliche oder unangemessene Kommentare sind verboten.

  3. Eine Nutzung des Bewertungssystems, die nicht mit seinem Zweck übereinstimmt, ist nicht erlaubt. Dazu gehören insbesondere Einträge, die von Personen vorgenommen werden, die miteinander verbunden sind oder die es nicht gibt, sowie Selbstbewertungen.

  4. Die Bewertungen werden von MyCamper nicht überprüft. MyCamper kann keine Verantwortung für die Korrektheit oder Angemessenheit der Bewertungen übernehmen. MyCamper behält sich das Recht vor, Bewertungen oder Kommentare ohne Angabe von Gründen zu löschen.

  5. Ansonsten gelten die Informationen auf der Plattform über das MyCamper Bewertungssystem.

  6. MyCamper kann jederzeit eine Bewertung ohne Angabe von Gründen löschen.

12. Zahlung und Gebühren

  1. Der Mieter zahlt den mit dem Vermieter im Mietvertrag vereinbarten Mietpreis. Normalerweise werden dem Mieter 25% des Mietpreises in Rechnung gestellt, wenn der Vermieter die Buchungsanfrage akzeptiert oder wenn eine Sofortbuchung vorgenommen wird. Spätestens 30 Tage vor Mietbeginn müssen die restlichen 75% bezahlt werden. Wird der Mietvertrag weniger als 30 Tage vor Mietbeginn abgeschlossen, wird der gesamte Mietpreis nach dem Akzeptieren der Buchungsanfrage durch den Vermieter oder bei einer Sofortbuchung in Rechnung gestellt.

  2. MyCamper behält sich das Recht vor, eine Servicegebühr zu erheben. Diese Gebühr wird automatisch zu dem vom Vermieter festgelegten Preis hinzugefügt. MyCamper ist berechtigt, diese Gebühr (Betrag und/oder Prozentsatz) für neue Buchungen zu ändern. 

  3. MyCamper behält sich das Recht vor, im Namen der Versicherung eine Versicherungsprämie zu erheben. Die Versicherungsprämie wird auf der Grundlage der in den Versicherungsbedingungen angegebenen Faktoren ermittelt. Sie wird automatisch zu dem vom Vermieter festgelegten Preis hinzugefügt. MyCamper ist berechtigt, eine Servicegebühr auf Versicherungsprämien zu erheben.

  4. Die Zahlungen können in Zusammenarbeit mit einer dritten Instanz abgewickelt werden. Der Vermietverdienst wird ausgezahlt, wenn der Check-in abgeschlossen ist. Die Vergütung des Vermieters, die dem Mieter nach dem Check-in in Rechnung gestellt wird, wird an den Vermieter ausgezahlt, nachdem der Mieter gezahlt hat. Beachte, dass die Auszahlung bis zu 10 Tage dauern kann, bevor sie auf dem Konto des Empfängers ist. 

  5. Der an den Vermieter oder Mieter überwiesene Betrag basiert auf den Daten von MyCamper, ausser in Fällen, in denen die Daten nachweislich falsch sind. In solchen Fällen muss der Vermieter oder Mieter MyCamper so schnell wie möglich darüber informieren.

  6. MyCamper ist nicht dafür verantwortlich, wenn bei der Erstellung des Mietvertrags Fehler gemacht werden, wie z.B. das gewünschte Datum oder der Fahrzeugtyp.

  7. Der Mieter verpflichtet sich, die vom Vermieter geforderte Kaution vor dem Check-in zu bezahlen. Die Kaution kann nach der Beendigung des Mietvertrags verwendet werden, um Zusatzkosten des Mieters an den Vermieter zu begleichen. Die gezahlte Kaution wird nach Abzug der zusätzlichen Kosten an den Mieter zurückerstattet. Wenn der Mieter einer Belastung der Kaution weder zustimmt noch ablehnt, ist MyCamper berechtigt, den nachgewiesenen Betrag von der Kaution abzuziehen. MyCamper ist berechtigt, für die Bearbeitung der Kaution Verwaltungsgebühren zu erheben.

  8. Der Vermieter kann beantragen, dass die Kaution für eine begrenzte Zeit einbehalten wird. Dies kann der Fall sein, wenn Zeit benötigt wird, um die Reparaturkosten zu ermitteln oder einen Versicherungsfall genehmigen zu lassen, und erfolgt gemäss dem jederzeit gültigen Verfahren von MyCamper. Es liegt in der Verantwortung des Vermieters, dafür zu sorgen, dass diese Prüfung zügig durchgeführt wird, so dass die Kaution für diesen Zeitraum einbehalten werden kann. Wenn die Versicherung des Vermieters dies verlangt, kann der Vermieter die Verwaltung der Kaution direkt übernehmen. In diesem Fall ist MyCamper nicht an der Verwaltung der Kaution beteiligt.

  9. Der Vermieter darf keine Kaution für ein Fahrzeug verlangen, das er nicht ausleihen will oder kann. Sollte ein Vermieter eine solche Kaution verlangen oder versuchen, sie zu verlangen, ist MyCamper berechtigt, eine Geldstrafe in Höhe von CHF/EUR 1’000 oder SEK/NOK 10’000 oder DKK 7’000 zu verlangen.

  10. Im Falle des Versuchs, einen anderen Nutzer oder MyCamper zu betrügen (z.B. durch das Anbieten eines nicht existierenden Fahrzeugs oder eines Fahrzeugs, zu dessen Vermietung der Nutzer nicht berechtigt ist; das Anfordern direkter Zahlungen auf das Bankkonto des Nutzers ohne Grundlage; der Versuch, Zahlungen von MyCamper auf einer falschen Bemessungsgrundlage zu erhalten), ist MyCamper berechtigt, eine Geldstrafe in Höhe von CHF/EUR 10’000 oder SEK/NOK 100’000 oder DKK 70’000 zu verlangen.

  11. Alle Bussgelder, Zusatzkosten, Erstattungen und ähnliche Kosten müssen innerhalb von 30 Tagen nach dem Auftauchen bezahlt werden, sofern nicht anders angegeben oder mit MyCamper vereinbart. Danach werden Verzugszinsen in Höhe von 10% fällig.

  12. Der Vermieter ist dafür verantwortlich, sein Einkommen bei der zuständigen Behörde zu melden. Wenn der Vermieter unternehmerische Tätigkeiten ausübt und umsatzsteuerpflichtig ist, ist er verpflichtet, dies dem Mieter und der zuständigen Behörde zu melden. MyCamper ist nicht für die Versäumnisse des Vermieters in diesem Bereich verantwortlich.

  13. MyCamper erbringt Vermittlungsdienstleistungen und ist daher nicht für die Mehrwertsteuer und/oder die Steuerpflicht des Mieters oder des Vermieters verantwortlich. Die Parteien sind daher selbst für die Befolgung der geltenden Steuer- und Zollgesetze verantwortlich.

13. IP Rechte

  1. MyCamper besitzt alle Rechte am MyCamper Service und den öffentlichen Inhalten, die auf der Plattform erstellt werden.

  2. MyCamper gewährleistet ein beschränktes, persönliches, widerrufliches, nicht ausschliessliches und nicht unterlizenzierbares Recht zur Nutzung des Dienstes in Übereinstimmung mit den Nutzungsbedingungen von MyCamper.

  3. Ohne die schriftliche Zustimmung von MyCamper ist es verboten, wesentliche Teile des Inhalts abzufragen, zu kopieren oder wiederzuverwenden oder wesentliche Teile der Datenbankinhalte wiederholt und systematisch abzufragen oder wiederzuverwenden. Das automatische Kopieren von Inhalten durch sogenannte Spider, Crawler und Robots oder Ähnliches ist nur dann erlaubt, wenn die in der robots.txt-Datei genannten Bedingungen erfüllt sind.

  4. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von MyCamper haben in keiner Weise die Absicht, IP-Rechte auf die Nutzer zu übertragen. Nutzer sollten nicht so handeln, dass sie die IP-Rechte von MyCamper verletzen, z.B. durch die Registrierung von Domain-Namen, Unternehmen oder Suchmaschinen-Suchbegriffen, die identisch oder ähnlich zu einem anderen Thema sind, das die IP-Rechte von MyCamper betrifft.

  5. Gemäss den oben genannten Bedingungen bleiben deine IP-Rechte für alle Inhalte erhalten, die du auf der Plattform veröffentlichst.

  6. Die Nutzer erklären sich damit einverstanden, dass MyCamper mit dem Hochladen von Informationen auf die Plattform automatisch ein kostenloses, nicht abonniertes, weltweites, unterlizenzierbares, nicht exklusives Recht erhält, die Informationen zu teilen, um den Dienst anzubieten und alle auf der Plattform hinzugefügten Informationen zu vervielfältigen und zu veröffentlichen.

  7. MyCamper hat somit das Recht, von Nutzern hochgeladene Inhalte zur Vermarktung des Dienstes zu verwenden. Dazu gehört z.B. Werbung in verschiedenen Medien oder auf Webseiten.

  8. Es verstösst gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von MyCamper, wenn du etwas löschst, versteckst, änderst oder unkenntlich machst, was in Bezug auf IP-Rechte erwähnt oder mitgeteilt wird.

14. Verantwortung

  1. MyCamper ist nur ein Dienstleister, der Dienstleistungen vermittelt und ist nicht für Schäden und andere Angelegenheiten im Rahmen des Mietverhältnis zwischen Vermieter und Mieter verantwortlich.

  2. Jeder Ausfall, den MyCamper zu verantworten hat, ist auf einen Höchstbetrag von CHF/EUR 1’000 oder SEK/NOK 10’000 oder DKK 7’000 begrenzt. Die Gesamthaftung, die sich aus dieser Vereinbarung ergibt, wird diesen Betrag niemals übersteigen.

  3. MyCamper haftet niemals für Schäden, die sich ergeben aus:

    1. Informationen, die von Dritten stammen oder auf Webseiten Dritter verfügbar sind, die auf MyCamper verlinken;

    2. Informationen, die von Nutzern auf der Plattform veröffentlicht werden;

    3. Beschädigung oder Verlust von Eigentum oder Fahrzeug;

    4. Todesfälle oder Verletzungen, wenn sie nicht durch illegale Handlungen von MyCamper verursacht wurden;

    5. Verkehrs- oder Parkverstösse;

    6. Kraftstoffkosten;

    7. Verstösse gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch andere Nutzer;

    8. Auflösung des Mietvertrags, Löschung von Konten, Fahrzeugen oder anderen Gütern auf der Plattform.

  4. Der Nutzer garantiert, dass MyCamper nicht für Schäden oder Kosten haftet, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf Schäden, die durch eine (angebliche) Verletzung von IP-Rechten, Forderungen Dritter, Eintreibungskosten, Rechtskosten, Einnahmeverluste, Geldstrafen und Anwaltskosten entstehen, die von MyCamper verursacht wurden oder sich aus: (i) MyCamper zurechenbaren Mängeln bei der Einhaltung dieser Bedingungen, (ii) der Nutzung der Dienste oder (iii) Schäden ergeben.

  5. Der Nutzer stellt MyCamper von jeglichen Forderungen frei, die von Dritten (einschliesslich anderer Nutzer) gegen MyCamper erhoben werden und die darauf zurückzuführen sind, dass der Nutzer gegen Bestimmungen des Vertragsverhältnisses verstossen hat. Der Nutzer übernimmt alle Kosten, die MyCamper aufgrund eines solchen Verstosses gegen Bestimmungen des Vertragsverhältnisses entstehen, einschliesslich der Kosten für die Rechtsverteidigung (auch im Vorfeld eines Verfahrens). Weitergehende Ansprüche und Schadenersatzansprüche von MyCamper bleiben hiervon unberührt.

15. Kündigung

  1. Nutzer des MyCamper Services haben das Recht, die Nutzung des Dienstes jederzeit zu kündigen und ihr Konto zu löschen. Nutzer können ihr Konto nicht löschen, wenn sie aktive Buchungen haben. Die Löschung eines Kontos hat keine Auswirkungen auf die Mietverträge, die zum Zeitpunkt der Kündigung bereits abgeschlossen wurden.

  2. Sollten Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Nutzer gegen gesetzliche Vorschriften, gegen Rechte Dritter (einschliesslich der Rechte anderer Nutzer) oder gegen Bestimmungen des Vertragsverhältnisses zwischen MyCamper und dem Nutzer verstossen hat oder dass ein Nutzer wiederholt negative Bewertungen im Bewertungssystem erhalten hat, steht es MyCamper frei, nach eigenem Ermessen folgende Massnahmen zu ergreifen: (i) Abmahnung des Nutzers; (ii) Löschung einzelner Einträge; (iii) vorübergehende Sperrung des Nutzers oder eines Mietverhältnisses; (iv)) Auflösung eines Mietverhältnisses; (v) dauerhafte Sperrung des Nutzers oder Löschung seiner Registrierung und fristlose Kündigung des Vertragsverhältnisses mit dem Nutzer. Die Geltendmachung von weiterem Schadensersatz oder die Geltendmachung anderer Rechtsansprüche durch MyCamper bleibt vorbehalten.

  3. Sollte ein Nutzer eine Zahlung von MyCamper erwarten oder zum Zeitpunkt der Kündigung ein positives Guthaben auf seinem Konto haben, garantiert MyCamper, dass die entsprechenden Beträge an den Nutzer überwiesen werden.

  4. Alle Beträge, die der Nutzer MyCamper schuldet, werden eingefordert, sobald das Konto geschlossen wird.

16. Weitere Bedingungen/Schlussbestimmungen

  1. Diese Bedingungen und alle daraus entstehenden und/oder damit verbundenen Streitigkeiten unterliegen dem Schweizer Recht. Der Verweis auf das Schweizer Recht bezieht sich auf die materiellen Rechtsnormen der Schweiz, nicht auf die Rechtsnormen des Landes. Es darf also keine Abschiebung stattfinden (no renvoi).

  2. Alle Streitigkeiten, die sich aus den geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergeben und/oder mit ihnen in Zusammenhang stehen, werden vor einem ordentlichen Gericht verhandelt. Wenn MyCamper an der Streitigkeit als Vertragspartei beteiligt ist, müssen Streitigkeiten in jedem Fall vor einem Schweizer Gericht nach den Regeln der Schweizer Zivilprozessordnung ausgetragen werden.

  3. Wenn einer der einzelnen Punkte dieser Geschäftsbedingungen aufgehoben wird, gelten die anderen Bedingungen weiterhin und MyCamper ersetzt den aufgehobenen Punkt durch einen, der ihm so weit wie möglich entspricht.

  4. Wenn du ähnliche Dienste wie MyCamper gegen eine Gebühr anbietest, unabhängig davon, ob dein Kundenkreis gewerblich oder privat ist, stehst du im Wettbewerb mit MyCamper. Der Zugriff auf unsere Seite, das Herunterladen von Materialien oder der direkte oder indirekte Bezug von Inhalten von unserer Plattform ist dir strengstens untersagt. Wenn du gegen diese Bedingung verstösst, haftest du für alle Schäden, die uns entstehen könnten, und du kannst auch für alle Gewinne verantwortlich gemacht werden, die du aus einer solchen unbefugten Nutzung erzielst. MyCamper behält sich das Recht vor, jeder Person den Zugang zu seiner Webseite, seinen Diensten oder Daten nach eigenem Ermessen zu verweigern.

  5. MyCamper behält sich das Recht vor, alle Vermögensgegenstände, Befugnisse, Rechte, Verpflichtungen und Dokumente im Zusammenhang mit den geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen an einen Dritten zu übertragen oder zu verschreiben, und wird dich in diesem Fall benachrichtigen. Durch die Nutzung von MyCamper erklärst du dich damit einverstanden, in Zukunft mit jedem Dritten zusammenzuarbeiten, an den MyCamper den Service überträgt, und ihm die Ausübung aller durch die Übertragung erworbenen Rechte zu ermöglichen.

  6. Bei Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter über einen Wert bis zum Höchstbetrag pro Ereignis vereinbaren Mieter und Vermieter, dass diese Streitigkeit von MyCamper beigelegt werden kann, sofern MyCamper die Kaution für die Buchung hält. Wenn der Vermieter oder ein anderer Dritter, der nicht MyCamper ist, die Kaution hält, kann MyCamper eine Beratung anbieten, ist aber in keiner Weise für den Ausgang des Streitfalls verantwortlich.

  7. MyCamper hat keine Verpflichtungen gegenüber den Vertragsparteien in Bezug auf die angebotene Beratung und/oder das, was in diesem Zusammenhang geschieht.

  8. Für alle Zustellungen, die im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erfolgen, ist eine E-Mail ausreichend. Die Schriftform, wie sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder dem Vertragsverhältnis festgelegt ist, wird auch durch E-Mails gewahrt.

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