Campstar.ch GmbH Innenreinigungsinformationen:
Es liegt in der Pflicht des Mieters, das Mietfahrzeug innen im gereinigten Zustand zu retournieren.
Grundsätzlich gilt das Fahrzeug in gleich sauberen Zustand zu retournieren wie es ausgehändigt wurde.
Aussen wird das Fahrzeug von Campstar gereinigt (bitte nicht selber durchführen).
Bei gebuchter Innenreinigung bitte folgendes reinigen:
- Entleerung der WC-Kassette sowie WC-Schüssel, Brille, Deckel und rund um die Toilette
- Ablassen des Grauwassertanks
- Boden in besenreinem Zustand
Bei nicht gebuchter Innenreinigung bitte folgendes reinigen:
- Schränke, Schubladen (innen und aussen. ggf. Aussaugen und reinigen), alle Wände und Tische
- Kühlschrank (abgetaut und in trockenem Zustand)
- Entleeren und ausspülen der WC-Kassette sowie WC Schüssel, Brille, Deckel und rund um die Toilette
- Duschvorhang und Rollo, Duschwanne, Lavabo, rund ums Lavabo und Wasserhähne
- Ablassen des Grauwassertanks
- Kochstelle, Spüle und Glasabdeckungen
- Geschirr, Besteck und Besteckkorb (Schubladen ggf. Aussaugen und reinigen)
- Fensterscheiben innen
- Alle Spiegel
- Boden und Trittstufen gesaugt und feucht gewischt sein (mit Reinigungsmittel)
- Trittstufen innen und Fächer im Boden unter dem Tisch (ggf. Aussaugen und reinigen)
- Komplettes Armaturenbrett des Fahrerhauses (frei von Krümel, Fingerabdrücken etc.)
- Alle Sitze (frei von Krümel, Flecken etc.)
- Insekten unter den Rollo's der Luken entfernen
Sollte der Mieter den oben genannten Aufgaben nicht nachgehen, bitten wir um Verständnis, dass eine extra
Reinigungspauschale in Höhe von mind. Fr. 160.- verrechnet wird. Allfälliger Mehraufwand (z.B. Flecken auf der
Polsterung/Matratze) wird je nach Aufwand verrechnet.
Wir bedanken uns herzlich für die Mitarbeit und weisen darauf hin, dass diese Aufgaben Bestand unserer AGB's
sind.
Vielen Dank! Ihr Campstar Team
Campstar GmbH – AGB's Stand Dezember 2025 VERMIETUNG - Allgemeine Bedingungen
Vertragsabschluss
Diese AGB regeln die Vermietung unserer Kastenwägen und sind integrierender Bestandteil des
Mietvertrages. Des weiteren gehört das Übergabeprotokoll zum Mietvertrag, welches bei der
Übergabe und Rücknahme des Fahrzeuges vom Vermieter und Mieter zu unterzeichnen ist.
Vertragsparteien sind als Vermieter die Firma Campstar GmbH, Lyss-Str.5 in CH-2560 Nidau und
der Kunde der im Mietvertrag aufgeführt ist.
Vertragsgegenstand
Der Vermieter Campstar GmbH überlässt dem Mieter für eine vorab definierte Zeit einen Camper.
Sollte das angemietete Fahrzeug aus nicht vorhersehbaren Gründen nicht zur Verfügung stehen, sei
es durch einen Vormieter mit verspäteter Rückgabezeit oder einem nicht reparierbaren Schaden etc.,
bemüht sich die Campstar GmbH um ein Ersatzfahrzeug, verpflichtet sich aber nicht dafür. Im Falle
dass dies nicht gelingt und keine Einigung mit dem Mieter zu Stande kommt, bekommt der Mieter
alle bereits getätigten Zahlungen zurück erstattet. Weitere Forderungen können dem Vermieter nicht
geltend gemacht werden. Die Miete des Fahrzeuges ist vorab, mindestens 20 Tage vor Abholung zu
bezahlen. Eine Anzahlung der Mietkosten in Höhe von 50% ist nach Abschliessen des
Mietvertrages zu leisten. Der Restbetrag wird 20 Tage vor Abholung fällig.
Newsletter
Durch das Akzeptieren unserer AGB's melden Sie sich mit Ihrer E-Mail Adresse bei unserem
Newsletter an, welcher jederzeit wieder abbestellt werden kann.
Im Mietpreis enthalten
✔ Kilometer: 1500km/Woche
✔ Aussenreinigung
✔ 11kg Gasflasche (jede weitere angefangene Flasche CHF 60.-)
✔ Schweizer Autobahnvignette
✔ Vollkaskoversicherung (Selbstbehalt Fr. 1’500.-/ pro Schaden)
✔ Haftpflichtversicherung (Selbstbehalt Fr. 750.-/ pro Schaden)
✔ Navigationssystem/GPS für ganz Europa
✔ Rückfahrkamera für einfaches Navigieren
✔ Sonnenstore
✔ Tisch und Stühle
✔ Koch- und Essgeschirr für 2-4 Personen
✔ Chemie für die WC-Kassette ist in der Servicepauschale enthalten.
✔ Mehrwertsteuer
✔ Kabelrolle, Auffahrkeile
✔ Europa-Assistance 24/7
✔ Diebstahlversicherung des Fahrzeuges inkl. Zubehör. Mitgeführte Sachen des Mieters sind über
dessen Hausratsversicherung zu versichern
Im Mietpreis nicht enthalten
✗ Innenreinigung 160.-
✗ Servicepauschale 150.-
✗ Zusatzbett für Halbdinette für 1 zusätzliche Erwachsene Person oder 2 kleine Kinder 50.-
✗ Mehrkilometer 50rp
✗ Fahrradträger für 2 Fahrräder oder Elektrovelos bis max. 45kg insgesamt inkl. Velotafel für Italien
& Spanien Fr. 50.-
✗ Velotafel für Italien & Spanien Fr 10.-
✗ Annullations-& Reisekostenversicherung
✗ Kaution CHF 1500.-
✗ Bettwäsche und Fixleintücher sowie Handtücher
✗ Dieseltank &Ad-Blue-Tank: Das Fahrzeug wird mit vollen Tank ausgegeben und ist auch im
selben Zustand wieder zu retournieren. Bei nicht Betankung wird dem Kunden das Auffüllen des
Dieseltanks mit einer Mindestpauschale von Fr. 50.- verrechnet. Bei Nichteinhaltung der Betankung
des Ad-Blue Tanks wird eine Mindestpauschale von Fr. 35.- erhoben.
✗ Nicht geleerte oder verschmutze WC-Kassetten werden mit CHF 150.- in Rechnung gestellt.
✗ Ausländische Autobahngebühren/Fähren/Tunnel
✗ Bussgelder/Strafgebühren wie Blitzer und Parkbussen etc. - (Bearbeitungsgebühr von Fr. 40.-
wird verrechnet)
✗ Alle Schäden, die auf Fahrlässigkeit des Mieters zurückzuführen sind, welche nicht von der
Versicherung abgedeckt sind.
Fahrzeugabholung und Rückgabe
Alle unsere Fahrzeuge werden im gereinigten Zustand und vollgetankt übergeben und bitten den
Mieter das Fahrzeug auch so zu retournieren. Der Ad Blue Tank muss auch wieder voll aufgetankt
werden vor der Rückgabe. Abhol-und Rückgabezeit ist im Mietvertrag festgehalten und dringendst
einzuhalten. Das Übergabeprotokoll wird bei der Abholung mit dem Zustand des Fahrzeuges und
einer Inventarliste ausgefüllt und ist auch Bestandteil des Mietvertrages. Der Vermieter ist
unverzüglich zu kontaktieren, sollte sich die Abholung bzw. die Rückgabe aus welchen Gründen
auch immer verzögern. Verspätete Rückgaben werden pro angefangener Viertelstunde mit CHF 25.-
verrechnet. Alle etwaigen Mehraufwendungen und nicht abwehrbare Ansprüche des Nachmieters
werden dem Mieter zusätzlich in Rechnung gestellt. Eine vorzeitige Rückgabe des Fahrzeuges,
berechtigt zu keiner Teil Rückvergütung des Mietpreises. Sollten am Mietfahrzeug Reparaturen im
Urlaub durchgeführt werden, besteht kein Anrecht auf Ersatzunterkunft/ Ersatzfahrzeug oder
Entschädigungen für Wartezeiten.
Fahrzeugreinigung
Es liegt in der Pflicht des Mieters, das Mietfahrzeug innen im gereinigtem Zustand zu retournieren.
Wird die Innenreinigung hinzu gebucht, muss der Mieter das Mietfahrzeug besenrein retournieren.
Ohne gebuchte Innenreinigung ist der Innenraum gereinigt zu retournieren. D.h. Schränke,
Kühlschrank, Bad, WC, Spüle und Kochstelle sowie das Geschirr muss vom Mieter selber gereinigt
und das Fahrzeug ausgesaugt werden. Die Fensterscheiben geputzt ohne Fingerabdrücke etc. Die
Entleerung der WC-Kassette sowie Reinigung und das Ablassen des Graswassertanks sind Aufgabe
des Mieters. Sollte der Mieter diesen Aufgaben nicht nachgehen, wird zumindest eine extra
Reinigungspauschale in Höhe von CHF 160.- verrechnet. Bei Mehraufwand wie z.B. bei Flecken
auf der Polsterung wird nach Aufwand verrechnet. Im Mietpreis ist die Aussenreinigung des
Fahrzeuges inbegriffen ausser bei extremer Verschmutzung wie z.B. Harzflecke, Teer-spuren etc.
Dies wird durch den Vermieter beurteilt und die Kosten werden nach der Reinigungszeit berechnet.
Es liegt in der Pflicht des Mieters, das Mietfahrzeug innen im gereinigten Zustand zu retournieren.
Grundsätzlich gilt das Fahrzeug in gleich sauberen Zustand zu retournieren wie es ausgehändigt
wurde. Aussen wird das Fahrzeug von Campstar gereinigt (bitte nicht selber durchführen). Bei
gebuchter Innenreinigung bitte folgendes reinigen: - Entleerung der WC-Kassette sowie reinigung
der WC Schüssel, Brille, Deckel und rund um die Toilette - Ablassen des Grauwassertanks - Boden
in besenreinem Zustand Bei nicht gebuchter Innenreinigung bitte folgendes reinigen: - Schränke,
Schubladen (innen und aussen. ggf. Aussaugen und reinigen), alle Oberflächen und Tisch -
Kühlschrank (abgetaut und in trockenem Zustand) - Entleeren und ausspülen der WC-Kassette
sowie WC Schüssel, Brille, Deckel und rund um die Toilette - Duschvorhang und Rollo,
Duschwanne, Lavabo, rund ums Lavabo und Wasserhähne - Ablassen des Grauwassertanks -
Kochstelle, Spüle und Glasabdeckungen - Geschirr, Besteck und Besteckkorb (Schubladen ggf.
Aussaugen und reinigen) - Fensterscheiben innen - Alle Spiegel - Boden und Trittstufen gesaugt
und feucht gewischt sein (mit Reinigungsmittel - Trittstufen innen und Fächer im Boden unter dem
Tisch (ggf. Aussaugen und reinigen) - Komplettes Armaturenbrett des Fahrerhauses (frei von
Krümel, Fingerabdrücken etc.) - Alle Sitze (frei von Krümel, Flecken etc.) - Insekten unter den
Rollo's der Luken entfernen Sollte der Mieter den oben genannten Aufgaben nicht nachgehen, bitten
wir um Verständnis, dass eine extra Reinigungspauschale in Höhe von mind. Fr. 160.- verrechnet
wird. Allfälliger Mehraufwand (z.B. Flecken auf der Polsterung/Matratze) wird je nach Aufwand
verrechnet.
Annullierung
Wird keine Annullierungskosten Versicherung abgeschlossen, wird bei Nichtantreten oder
Annullierung der Miete der ganze Mietbetrag fällig.(inkl. bei Pandemie, Epidemie und bei
Krankheit oder Krieg) Gerne helfen wir Ihnen, eine passende Versicherung dafür zu finden. Bei uns
können Sie eine Annullationskosten-versicherung für 3% des Mietpreises abschliessen: Es kommt
folgender Tarif zur Anwendung bei einer Stornierung der Miete: Bis 61 Tage vor Abreise 20% vom
Mietpreis 60 bis 31 Tage vor Abreise 50% vom Mietpreis 30 bis 0 Tage vor Abreise 100% vom
Mietpreis
Schadenversicherung
Haftpflichtversicherung bis 100 Millionen mit Selbstbehalt CHF 750.- pro Ereignis für alle
Fahrzeugführer. Vollkaskoversicherung mit Selbstbehalt CHF 1'500.- pro Schaden für alle
Fahrzeugführer. Des weiteren sind ohne Selbstbehalt versichert: Diebstahl des Fahrzeuges,
Tierschäden, Schneerutsch, Marderschaden, Steinschlag Windschutzscheibe. Bei
Elementarereignissen wie Hagel oder Sturm sollte man sich eine Bestätigung des
Campingplatzbetreibers einholen. Bei Schäden durch Wind/Sturm/Hagel etc. an der Markise oder
am Fahrzeug durch Vergessen oder Versäumnis zum Einholen der Markise ist der Selbstbehalt
Fr.1500.- Bei Einbruch und oder Diebstahl des Fahrzeuges ist dringendst die Polizei zu kontaktieren
und ein Protokoll vorzuweisen. Bei Nichteinhaltung dieser Regeln werden dem Mieter allfällige
Kosten verrechnet.
Haftung
Der Vermieter kann nicht haftbar gemacht werden für Schäden und Verluste, die infolge einer Panne
dem Mieter während der Anmietung, Unfalls oder im Zusammenhang mit dem Betrieb des
Fahrzeuges entstehen.
Fahrzeuglenker
Das Mindestalter um ein Fahrzeug bei Campstar zu mieten ist 23 Jahre. Der Lenker muss seit
mindestens 3 Jahren im Besitz eines gültigen B-Führerausweises sein. Nur im Mietvertrag
eingetragenen Zusatzfahrern ist das Lenken des Fahrzeuges erlaubt. Der Mieter muss wohnhaft in
der Schweiz sein und eine gültige Aufenthaltsgenehmigung besitzen. Es dürfen mit unseren
Fahrzeugen nur diese Länder bereist werden, die auch auf der Grünen Versicherungskarte und auf
dem Mietvertrag aufgelistet sind. Die Versicherungen gelten in Europa und den ans Mittelmeer
grenzenden Staaten ohne Russische Föderation, Weissrussland, Georgien, Armenien, Aserbaidschan
und Kasachstan sowie der Ukraine. Die Versicherung übernimmt keine Schäden wenn:
➢ der Fahrer oder die Fahrerin im alkoholisierten Zustand oder durch Medikamente oder Drogen
etc. fahr unfähig ist.
➢ bei krasser Verachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit
➢ Transport von Gefahrstoffen
➢ das Fahrzeug an dritte weitervermietet wird oder für Lernfahrten eingesetzt wird
➢ Falschbetankung des Diesel oder Wassertanks
Kaution
Eine Kaution in Höhe des Selbstbehaltes von CHF 1500.- wird spätestens bei der Abholung des
Fahrzeuges fällig und ist kein Teil des Mietpreises. Der Mieter kann diese entweder in bar
hinterlegen oder vorab mit einem Einzahlungsschein überweisen. In beiden Fällen wird die Kaution
auf ein Bankkonto des Mieters zurücküberweisen (innerhalb von 10 Tagen), wenn das angemietete
Fahrzeug unbeschädigt, innen gereinigt und rechtzeitig retourniert worden ist.
Unfall Bei jedem Unfall ist die Polizei zu kontaktieren und ein Unfallprotokoll auszufüllen. Jeder
Schaden muss dem Vermieter sofort mitgeteilt werden und das Unfallprotokoll dem Vermieter
weitergeleitet werden, damit keine Fristen der Versicherungen versäumt werden. Der Mieter darf
keine Schuldeingeständnisse oder Schadenanerkennung machen. Unfallprotokolle sind im
Mietmäppchen des Fahrzeuges beigelegt. Reparaturen dürfen «nur» nach Absprache mit dem
Vermieter durchgeführt werden.
Kosten und Gebühren
Anfallende Geschwindigkeitsübertretungsverfahren sowie Straf-und Bussgelder gehen direkt nach
Eintreffen der Lenkerermittlung zu Lasten des Kunden. Bei Bussgeldern in Folge von Verkehrsoder Parkverstössen sowie Geschwindigkeitsübertretungen und die damit verbundenen
Verwaltungs- und Bearbeitungsgebühren werden mit einer Aufwandspauschale pro Ereignis von
CHF 40.- dem Mietkunden verrechnet. Haftung Für alle nicht durch die Versicherung gedeckten
Schäden haftet grundsätzlich der Kunde. Für die unsachgemässe Behandlung des Fahrzeugs, zu der
auch Bedienungsfehler und grob fahrlässiges Verhalten gehören, hat der Mieter grundsätzlich voll
einzustehen. Beispiele dafür sind:
➢ Falschbetankung des Fahrzeuges (Diesel/Benzin)
➢ Falschbetankung des Wassertanks mit Diesel
➢ Einfrieren der Wasserleitungen oder des Abwassertanks im Winter durch Fehlbedienung
➢ Missachtung von Durchfahrtshöhe bei Tiefgaragen und Brücken sowie Tunneln
➢Zeitaufwände wie z.B. Reparaturarbeiten werden mit CHF 175.- / Stunde verrechnet.
Allgemeines
➢ Der Mieter hat zu sorgen, dass das angemietete Fahrzeug nicht überladen wird und das zulässige
Gesamtgewicht, welches im Fahrzeugschein eingetragen ist, nicht übersteigt.
➢ Jeder Schadensverfall führt generell zu einem Bonusschutzverlust bei unserer Versicherung und
somit zu einer Prämienerhöhung. Daher hält sich der Vermieter vor, die Erhöhung der
Prämienrechnung, die durch einen Schaden des Mieters entstanden ist, zu verrechnen, sollte der
Schaden durch grob-fahrlässiges Verhalten entstanden sein.
➢ Das Rauchen im Fahrzeug ist strengstens verboten.
➢ Wenn der Vermieter einen versteckten oder unbemerkten Schaden nach der Fahrzeugrückgabe
oder nach der Reinigung des Fahrzeuges entdeckt, (z.b. durch Verschmutzung des Fahrzeuges) hat
der Vermieter das Recht den Mieter, der den Schaden verursacht hat rückwirkend haftbar zu
machen.
Gerichtsstand
Der Gerichtsstand für beide Parteien ist Nidau im Kanton Bern.
Pannenhilfe ist bei Campstar.ch GmbH inkludiert und muss nicht extra dazu gebucht werden.
Maximaler Platz und Schlafkomfort macht den neuen Roadcruiser zum Klassiker für Freunde von Fahrzeugen mit Einzelbetten. Man kann auch ein riesiges Doppelbett (195cm x 190cm) im Heck installieren. Die Sitzgruppe lässt sich mit wenigen Handgriffen in ein weiteres Bett für eine erwachsene Person verwandeln. Somit ist das Wohnmobil Roadcruiser sogar für Familien mit 2 Kindern gut geeignet.
Navigationssystem für ganz Europa inkl. Campingplätze
Rückfahrkamera
Sonnenstore
Anhängerkupplung
3er Veloträger (auch für Elektrovelos) - kann dazu gebucht werden für Fr. 25.-
Kabelrolle und Niveauhalter
Stromadapter
Wasserschlauch/Giesskanne
Ausführliche Instruktion des Fahrzeuges bei Übergabe
11kg Gasflasche
Gratis Parkplatz für Ihr Privatfahrzeug während ihrer Ferien
Tisch & Stühle können für Fr. 29.- pauschal dazu gebucht werden
Koch-und Essgeschirr
Frischwassertank gefüllt
WC-Chemie
Vollkaskoversicherung (Selbstbehalt CHF 1500.-)
Autobahnvignette CH
Aussenreinigung
Europa Assistance 24/7
Versicherung
Inbegriffene Versicherungen
Vollkaskoversicherung der Vermieter:in
Das Fahrzeug ist während der Miete vollständig vom Eigentümer versichert.
Versicherungsanbieter: Kaution wird vorab an uns überwiesen oder in bar hinterlegt
Selbstbehalt: CHF 1'500.00
Pannenhilfe
Hilfe ist rund um die Uhr verfügbar bei Pannen, platten Reifen oder anderen Problemen unterwegs während der Miete.
Anbieter: axa
Telefon: 0800 809 809
Zusatzversicherungen durch
Innenraumversicherung
Deckt Schäden an Innenraumkomponenten (einschliesslich Möbel, Fenster, Rollos, Elektrogeräte sowie Gas- und Wassersysteme) ab, die durch plötzliche Zerstörung aufgrund externer oder persönlicher Einflüsse entstehen – ausgenommen sind Bedienfehler. Bei Fahrzeugen mit Dachzelten deckt dies auch Schäden am Innenraum des Dachzelts ab. Selbstbeteiligung pro Schadenfall: CHF 200.
Reisegepäckversicherung
Deckt Diebstahl, Beschädigung und Verlust ab. Versicherungssumme bis zu CHF 5'000: Selbstbehalt von CHF 50
Mietkosten
CHF 1'500 / Buchung
CHF 0 / Buchung
CHF 4.0 / Nacht
200 km / Nacht
CHF 0.00 / km
Stornierung
Bei einer Stornierung von weniger als 30 Tage vor Reisestart, wird der Gesamtbetrag fällig.
Strenge Stornierungsbedingung
Mehr als 30 Tage vor dem Check-in
Anteilige Rückerstattung: Du erhältst 75% des Gesamtpreises.