Pilote Camping-car de Loris

Zurzach , Suisse
Pilote Joa 75T Camping-car - Zurzach, Suisse
Pilote Joa 75T Camping-car - Zurzach, Suisse
Pilote Joa 75T Camping-car - Zurzach, Suisse
Pilote Joa 75T Camping-car - Zurzach, Suisse
Pilote Joa 75T Camping-car - Zurzach, Suisse
  • 4 couchages
  • 4 siège(s)
Permis de conduire standard - Cat. B
Accepte les animaux de compagnie
Loué par Vogel Wohnmobile
  • Vérification d’identité lors de la première demande.

Informations sur le véhicule

Le véhicule est mis en location par une entreprise

  • Pilote
  • Joa 75T
  • 2024
  • Manuelle
  • Diesel
  • 2.3 mètres
  • 7.4 mètres
  • 2.85 mètres
  • 2967 kg
  • 3500 kg
  • Non
  • Euro6 - classe
  • Adapté pour l'hiver
  • Espace pour siège auto enfant

Équipement

  • Réfrigérateur
  • Congélateur
  • Plaque de cuisson
  • Équipement de cuisine
  • Eau chaude
  • Douche
  • Climatisation en cabine
  • Caméra de recul
  • Prise auxiliaire
  • Bluetooth
  • Toilettes - Vidange
  • Chauffage
  • Rideaux occultants
  • Stores
  • Moustiquaire
  • Panneau solaire
  • Marquise
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Équipement supplémentaire

    Machine à café
    + 4.76 CHF
    Porte-vélos
    (Convient pour 4)
    Inclus dans le prix
    Mobilier d’extérieur
    Inclus dans le prix

Autres équipements

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Vollkaskoversicherung mit Fr. 1000.- Selbstbehalt pro Schadenfall Haftpflicht mit Fr. 500.- Selbstbehalt pro Schadenfall TCS-Schutzbrief CH/Europa 250 Kilometer pro Tag / 1750 Kilometer pro Woche gratis Parkplatz für eigenen PW (auf eigenes Risiko) Fahrzeugeinweisung Veloträger (wie beworben resp. bestellt) 2 Gasflaschen (1x voll, 1x angebrochen) Markise Im Mietpreis inbegriffen sind: Geschirr und Besteck für die Anzahl im Fahrzeug zugelassener Personen Pfannen, Töpfe, Schüsseln Kleinmaterial wie Korkenzieher, Dosenöffner, Rüstmesser, Schere, Schäler etc. Campingtisch, Stühle für draussen WC-Chemie Molton und Fixleintücher 230 Volt Kabel und Adapter Auffahrkeile Autobahnvignette Schweiz

Conditions de location

Âge minimum pour le·la locataire : 21 ans
Fumer est interdit
Enfants de moins de 12 ans autorisés
Animaux autorisés
Festivals autorisés

Prise en charge et retour

Horaires donnés à titre indicatif, les heures exactes peuvent être définies avec le·la propriétaire après la réservation.
Check-in Check-out
Lundi 15:00 12:00
Mardi 15:00 12:00
Mercredi 15:00 12:00
Jeudi 15:00 12:00
Vendredi 15:00 12:00
Samedi 15:00 12:00

Consignes de nettoyage

Das Wohnmobil muss besenrein und in ordentlichem Zustand (Müll entsorgt, aufgeräumt, Geschirr, Ausrüstung und Toilette sauber) zurückgebracht werden. Eine professionelle Aussen- und Innenreinigung findet bei uns statt, ist obligatorisch und kostenpflichtig (Übergabepauschale). Das gibt jedem Mieter die Gewähr, ein sauberes Fahrzeug zu erhalten. Ist das Fahrzeug übermässig verschmutzt oder zugemüllt, wird der zusätzliche Reinigungsaufwand mit 100 Franken pro Stunde verrechnet.

  • Le réservoir d’eaux usées doit être vidé avant le check-out
  • Les toilettes doivent être vidées avant le check-out

Conditions particulières

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Mietpreise 
 Es gelten unsere aktuellen, online publizierten Mietpreise. Im Mietpreis enthalten sind: 250 Kilometer pro Miettag (Mehrkilometer Fr. 0.60 pro km), Versicherungen und Ausrüstung entsprechend der Fahrzeugbeschreibung auf unserer Homepage. Der Mietpreis gilt bis zur Fahrzeugrückgabe. Der Rückgabezeitpunkt wird im Übernahmeprotokoll festgelegt. Wird das Wohnmobil vor der vereinbarten Zeit zurückgegeben, reduziert sich der Mietpreis nicht. In den Sommerferien werden die Fahrzeuge jeweils wochenweise von Freitag bis Freitag (Familienfahrzeuge) oder alternativ von Samstag bis Samstag vermietet. Auf Langzeitmieten ab dem 29. Tag gewähren wir einen Rabatt von 15 % auf die gesamte Mietdauer. Zahlungsweise
 Nach der verbindlichen Reservation ist innert fünf Tagen eine Anzahlung in Höhe von 30 % des Mietpreises zu entrichten. Die Kontonummer ist auf der Offerte aufgeführt. Die Restsumme inkl. der Kaution ist spätestens 30 Tage vor Mietantritt ohne weitere Aufforderung zu bezahlen. Die Nichtbezahlung der Anzahlung oder der Restsumme gilt als Vertragsrücktritt von Seiten der Mieter (siehe «Rücktritt») und hat Stornierungsgebühren zur Folge. Fahrer
 Die Fahrer müssen mit den Mietern identisch, mindestens seit zwei Jahren im Besitz der erforderlichen Führerscheinklasse und älter als 21 sein. Alle zusätzlichen Lenker müssen im Vorfeld gemeldet werden. Dadurch entstehen keine Mehrkosten. Kaution und Schäden
 Zur Übernahme des Wohnmobiles muss eine Kaution in Höhe von 1500 Franken respektive 2500 Franken bei Mieter, resp. Lenker, die jünger als 25 Jahre sind, hinterlegt sein. Sie ist nicht Bestandteil der Miete. Die Kaution dient zur Sicherstellung eines allfälligen Selbstbehaltes der Versicherungen und muss mit der Restzahlung 30 Tage vor Mietantritt auf das Konto des Vermieters überwiesen werden. Wird das Wohnmobil ohne Schäden zur vereinbarten Zeit zurückgegeben, erhält der Mieter nach 30 Tagen die Kaution per Bankanweisung zurück. Liegt eine Beschädigung vor oder wird das Wohnmobil verspätet oder verdreckt zurückgegeben, wird die volle Kaution einbehalten, bis die definitive Höhe des Schadens ermittelt ist. Allfällige Schäden oder Zusatzkosten (ausserordentliche Reinigung, verlorene oder defekte Ausrüstung, Bussen etc) werden auf der Schlussabrechnung der Kaution in Abzug gebracht. Rücktritt von der Miete
 Bei Rücktritt vom Vertrag durch die Mieter, verrechnen wir folgende Stornierungsgebühren: • 30% bei Stornierung bis 30 Tage vor dem vereinbarten Übernahmetag • 60% bei Stornierung bis 15 Tage vor dem vereinbarten Übernahmetag • 100% bei Stornierung innerhalb 15 Tagen vor dem vereinbarten Übernahmetag Eine Stornierung muss in jedem Fall schriftlich erfolgen. Es zählt der Posteingang beim Vermieter. Wird das Fahrzeug ohne schriftliche Rücktrittserklärung nicht übernommen, ist der volle Mietpreis zu bezahlen. Ein vom Mieter gestellter Ersatzmieter muss nicht in jedem Fall vom Vermieter akzeptiert werden. Fahrzeugabholung
 Das Fahrzeug wird gebrauchsfertig, professionell gereinigt, gewartet, vollgetankt und mit entleerten Abwasser- und Fäkalientanks abgegeben. Das Wohnmobil kann am vereinbarten Tag an dem mit der Buchungsbestätigung mitgeteilten Zeitpunkt übernommen werden. Mieten starten je nach Buchung entweder zwischen 9 und 10 Uhr (kostenpflichtige Vormittagsabholung; nicht buchbar in der Sommersaison) oder zwischen 15 und 17 Uhr (Standardzeit). Um Wartezeiten zu vermeiden, ist die mitgeteilte Abholzeit einzuhalten. Mieter haben bei Verspätung unter Umständen mit Wartezeiten zu rechnen, da andere pünktliche Kunden prioritär behandelt werden. Reparaturen
 Sie bedürfen der Zustimmung des Vermieters und sind, wenn möglich, durch eine offizielle Marken- Vertretung ausführen zu lassen. Bewilligte Reparaturkosten werden gegen detaillierte Quittung ersetzt. Reparaturen, die ohne Meldung an den Vermieter vorgenommen werden, sind nicht vergütungspflichtig. Reifen-, Treibstoff- und Schlüsselpannen sind keine rückerstattungspflichtigen Reparaturen. Sollte das Fahrzeug wegen eines nicht gemeldeten Schadens nicht weiter vermietet werden können, werden dem säumigen Mieter pro Ausfalltag 300 Franken verrechnet. Fällt der Wagen in der Mietzeit infolge nicht verschuldetem Unfall oder Defekt aus, bemüht sich der Vermieter resp. die Pannenhilfe um ein Ersatzfahrzeug, ist jedoch nicht schadenersatzpflichtig, falls kein identisches Ersatzfahrzeug gefunden werden kann. Fällt das Fahrzeug durch einen selbstverschuldeten Zwischenfall (Unfall, Panne etc) aus, muss der entsprechende Mieter ein Ersatzfahrzeug auf eigene Kosten mieten. Unfall
 Bei jedem Schaden sei es durch Unfall, Vandalismus, Wildschaden, Einbruch etc. ist immer die zuständige Polizei zu verständigen. Zusätzlich zum Polizeirapport ist ein internationales Unfallmeldeformular mit den Angaben der Unfallbeteiligten und dem Unfallhergang bei der Rückgabe vorzulegen. Gegnerische Ansprüche dürfen nich anerkannt werden. Der Vermieter ist in jedem Fall umgehend telefonisch oder per Email zu verständigen. Sollte die Versicherung Schäden nicht anerkennen, da sie weder polizeilich gemeldet oder durch Unfallmeldeformular rapportierte wurden, haften vollumfänglich die Mieter. Versicherungsschutz 3 • Haftpflichtversicherung mit 100 Millionen Franken Deckung und Einschluss von Grobfahrlässigkeit (ausser bei Alkohol und Drogenmissbrauch). Selbstbehalt 500 Franken pro Schadenfall, bei Junglenkern unter 25 Jahren 1500 Franken pro Schadenfall. • Kollisionskasko mit 1000 Franken Selbstbehalt pro Schadenfall und Einschluss von Grobfahrlässigkeit. • Teilkasko ohne Selbstbehalt inklusive Deckung von Einbruchschäden (ohne Reisegepäck und persönlichen Effekten), Schäden durch Elementarereignisse, Feuer, Tiere, Vandalismus. • Europaweite Pannenhilfe durch Fahrzeug-Assistance resp. den Touring Club Schweiz (TCS). Alle Versicherungen sind speziell für Mietfahrzeuge abgeschlossen. Haftung des Mieters
 Der Mieter haftet in voller Höhe für die Selbstbeteiligung der einzelnen Versicherungen wie auch für Schäden, die von der jeweiligen Versicherung nicht anerkannt oder abgelehnt werden. Gründe dafür können z.B sein: Vorsatz, Alkohol oder Drogenkonsum. Es gelten die Bedingungen der jeweiligen Versicherung. Für Schäden, die durch unsachgemässe Behandlung oder Bedienungsfehler entstehen, haftet der Mieter ebenso wie für den Verlust oder Beschädigung von Inventar und Zubehör. Bei der Übergabe erhält der Mieter eine Inventarliste. Bei der Rückgabe wird das Inventar anhand der Liste kontrolliert. Fehlendes oder defektes Inventar wird dem Mieter verrechnet. Haftung des Vermieters
 Der Vermieter kann weder für Verluste noch Schäden haftbar gemacht werden, die dem Mieter infolge einer Panne, eines Unfalls oder im Zusammenhang mit dem Betrieb des gemieteten Wohnmobils entstehen. Sofern Privatfahrzeuge auf dem Gelände der Vermieterin abgestellt werden, übernimmt die Vermieterin keine Haftung für Schäden oder Diebstahl Gerichtsstand und Schlussbestimmungen
 Gerichtsstand für beide Teile ist der Sitz des Vermieters. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Mietbedingungen unwirksam sein oder werden, so hat das keinen Einfluss auf die übrigen Bestimmungen. Die unwirksamen Bestimmungen müssen entsprechend umgedeutet werden, so dass ihr Zweck in wirksamer Weise erfüllt werden kann. Haftungsausschluss
 Der Vermieter kann nicht haftbar gemacht werden, wenn das Fahrzeug ohne Verschulden des Vermieters sei es wegen Unfall, Feuer, Defekt, Panne, Diebstahl etc nicht auf den Termin bereit steht. Wir bemühen uns, ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug zu stellen resp. zu organisieren. Sollte kein Ersatzfahrzeug angeboten werden können, erhalten Sie alle geleisteten Zahlungen zurück erstattet. Weitere Forderungen können nicht geltend gemacht werden. Wir versuchen möglichst das ausgewählte Fahrzeug bereit zu haben, garantieren aber nicht Fahrzeuge oder Ausstattung sondern Platz für die Anzahl gebuchter Personen und wenn möglich Grundrisse. Reinigung
 Das Wohnmobil muss besenrein und in ordentlichem Zustand (Müll entsorgt, aufgeräumt, Geschirr, Ausrüstung und Toilette sauber) zurückgebracht werden. Eine professionelle Aussen- und Innenreinigung findet bei uns statt, ist obligatorisch und kostenpflichtig. Das gibt jedem Mieter die Gewähr, ein sauberes Fahrzeug zu erhalten. Ist das Fahrzeug übermässig verschmutzt oder zugemüllt, wird der zusätzliche Reinigungsaufwand mit 100 Franken pro Stunde verrechnet. Achtung: Der Fäkalientank der Toilette muss vor der Rückgabe entleert und ausgespült werden. Ist der Fäkalientank nicht leer, hat der Mieter eine Umtriebsentschädigung von 200 Franken zu entrichten. Für eine allfällige Reinigungen der Toilette, der Dusche oder von Fenstern unterwegs weder Scheuermittel noch alkoholische Reinigungsmittel sondern nur Schmierseife verwenden. Für Schäden haftet der Mieter. Gebrauch
 Das Wohnmobil darf nur zu Camping üblichen Zwecken benutzt werden, nicht weiter- bzw. untervermietet und nicht von Personen mit ansteckenden oder anzeigepflichtigen Krankheiten benutzt werden. Folgeschäden gehen zu Lasten des Mieters. Rauchen ist im gesamten Wohnmobil strikte verboten. Eine Missachtung dieser Regeln wird mit einer ausserordentlichen Reinigungsgebühr von Fr. 300.- geahndet. Die Mieter verpflichten sich, nach den gesetzlichen Vorschriften zu fahren. Der jeweilige Fahrer ist selber für die Einhaltung der Gewichtslimite verantwortlich. Allfällige Bussen werden zusammen mit einer Bearbeitungsgebühr von Fr. 50.- der Kaution in Abzug gebracht. Mieter sind verpflichtet, anfallende Parkier-, Strassen-, Brücken- oder Tunnelgebühren (Maut) vor Ort zu bezahlen. Für nachträglich in Rechnung gestellte Gebühren, verrechnen wir einen Bearbeitungszuschlag von Fr. 50.-. Strom: Das Wohnmobil darf nur über den vorgesehenen Stecker mit 230-Volt-Strom ab einem offiziellen Stromnetz geladen werden. Der Anschluss an einen Generator ist absolut verboten, da das zu Beschädigungen der stromführenden Teile (Ladegerät, Power Board Kühlschrank, Batterien) führen kann. Für Schäden durch Missachtung dieser Vorschrift sind die Mieter haftbar. Die Markise darf weder bei Wind oder Regen benutzt noch im ausgefahrenen Zustand unbeaufsichtigt gelassen werden. Die Kosten für eine neue Markise mit Montage gehen bei Zuwiderhandlung zu Lasten der Mieter und sind nicht von der Versicherung gedeckt. Hunde 
 sind nach vorheriger Anmeldung in den meisten Fahrzeugen erlaubt. Sie dürfen sich aber weder auf den Betten, den Sitzen noch den Polstern aufhalten. Sollte wegen Tieren ein zusätzlicher Reinigungsaufwand notwendig werden, stellen wir diesen in Rechnung. Die Mitnahme von Katzen ist untersagt. Fahrzeugrückgabe
 Das Wohnmobil muss am letzten Miettag zu der auf dem Übergabeprotokoll eingetragenen Zeit abnahmebereit sein. Je nach Buchung ist das zwischen 10 und 12 Uhr (Standardzeit) oder 17 und 18 Uhr (Nachmittagsrückgabe; nicht buchbar in der Sommersaison). Verspätungen sind kostenpflichtig. Auch haftet der Mieter für Folgeschäden. Das Fahrzeug muss vollgetankt (Diesel und AdBlue) retourniert werden. Muss der Vermieter den Wagen betanken, wird die benötigte Treibstoff / AdBlue-Menge auf ganze Liter gerundet plus einer Aufwandsentschädigung von Fr. 30.– der Kaution in Abzug gebracht. Auslandsfahrten 
 Es sind nur Fahrten in Länder erlaubt, die das Kennzeichen-Abkommen III (hellgrüner Deckungsbereich der Versicherungskarte) unterzeichnet haben (https://tinyurl.com/5d687zes). Bei Unsicherheiten, klären Sie bitte vor Antritt der Reise ab, ob das angepeilte Reiseziel versichert ist. Entstehen im Reisegebiet Unruhen oder kriegerische Handlungen, so ist dieses Gebiet sofort zu verlassen. Der Mieter haftet in vollem Umfang für Folgeschäden.

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Assurance

Assurances incluses

Assurances supplémentaires via

Frais de location

  • 1 520 CHF / réservation
  • 204 CHF / réservation
  • 4.0 CHF par nuit
  • 250 km / nuit
  • 0.60 CHF / kilomètre

Annulation

  • En cas d’annulation à moins de 30 jours du départ, le montant total sera facturé.
  • Conditions strictes

    Plus de 30 jours avant le check-in

  • Remboursement partiel : vous recevrez 75 % du prix total.
  • Moins de 30 jours avant le check-in

  • Aucun remboursement
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    Propriétaire

    Vogel Wohnmobile

    Évaluations

    Emplacement véhicule

    à partir de 222.41 CHF / nuit
    Du au
    Assurance propriétaire incluse
    250 km gratuits par jour

    Comment ça marche ?

    1. 1. Trouvez un véhicule de camping

      Choisissez le lieu et les dates de prise en charge.

    2. 2. Envoyez une demande de réservation

      Envoyez une demande de réservation pour le véhicule que vous souhaitez louer.

    3. 3. Check in

      Finalisez votre réservation, effectuez le check-in le moment venu et profitez de vos vacances !