Knaus Camping-car de Sven

Matten bei Interlaken , Suisse
Knaus Van I 550 MD Camping-car - Matten bei Interlaken, Suisse
Knaus Van I 550 MD Camping-car - Matten bei Interlaken, Suisse
  • 4 couchages
  • 4 siège(s)
Permis de conduire standard - Cat. B
Réservation instantanée
Confirmée immédiatement, sans attente.
Loué par Bösch Hospitality AG
  • Propriétaire vérifié·e

Informations sur le véhicule

Le véhicule est mis en location par une entreprise

  • Knaus
  • Van I 550 MD
  • 2020
  • Manuelle
  • Diesel
  • 2.2 mètres
  • 5.96 mètres
  • 2.76 mètres
  • 2.535 kg
  • 3499 kg
  • Non
  • Euro6 - classe
  • Adapté pour l'hiver

Équipement

  • Réfrigérateur
  • Congélateur
  • Plaque de cuisson
  • Équipement de cuisine
  • Eau chaude
  • Douche
  • Gps
  • Climatisation dans la cellule
  • Climatisation en cabine
  • Caméra de recul
  • Bluetooth
  • TV
  • Toilettes - Vidange
  • Chauffage
  • Rideaux occultants
  • Stores
  • Moustiquaire
  • Marquise
  • Oreillers et couvertures
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Conditions de location

Âge minimum pour le·la locataire : 21 ans
Fumer est interdit
Enfants de moins de 12 ans autorisés
Animaux non autorisés
Festivals non autorisés

Prise en charge et retour

Horaires donnés à titre indicatif, les heures exactes peuvent être définies avec le·la propriétaire après la réservation.
tous les jours. Check-in : 15:00 · Check-out : 12:00

Consignes de nettoyage

Le nettoyage de base est effectué par le·la locataire. Il s’agit, par exemple, de vider le réfrigérateur, jeter les déchets, de nettoyer les surfaces.

Le nettoyage approfondi est effectué par le·la propriétaire. Cela inclut, par exemple, passer l'aspirateur et nettoyer l'extérieur du véhicule.

  • Le réservoir d’eaux usées doit être vidé avant le check-out
  • Les toilettes doivent être vidées avant le check-out

Conditions particulières

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1. Allgemeine Bedingungen Diese Mietbedingungen sind ein integrierter Bestandteil des Mietvertrages. Alle Mietverhältnisse beginnen am Standplatz des Vermieters und enden, wenn der Wagen zum Standplatz des Vermieters zurückgebracht wird. Kann der Wagen nicht zur vereinbarten Zeit retourniert werden, ist der Vermieter sofort telefonisch zu benachrichtigen. Die nicht rechtzeitige Rückgabe des Mietfahrzeuges am vereinbarten Rückgabeort, verpflichten den Mieter zum Ersatz des dem Vermieter hieraus entstehenden Schadens. Bei Überschreitung der Mietzeit ist der Vermieter berechtigt, abweichend von den auf der Vorderseite des Mietvertrages vereinbarten Mietpreisen die gesamte Mietzeit nach Tagesgrundgebühr entsprechend der Preisliste abzurechnen. 2. Sauberkeit und Reinigung Sie erhalten ein tadelloses, gepflegtes Fahrzeug. Wir bitten Sie, dieses zu behandeln, als wäre es Ihr Eigenes.Wenn sie es selber aussen reinigen, bitte verwenden Sie zur Aussenreinigung nur geeignete Hilfsmittel/Materialien (keine zu harten Bürsten etc.), da sonst Schäden am Fahrzeug (z.B. verkratzte Fenster) entstehen können, wodurch für Sie zusätzliche Instandstellungskosten entstehen können. Die Entleerung des WC- und Abwassertanks sind in jedem Fall Sache des Mieters. Wenn wir die Entsorgung durchführen müssen, berechnen wir Fr. 160.-. Ausserdem berechnen wir bei unnatürlich starker Verschmutzung des Innenraumes die Reinigung nach Aufwand (Polster, etc.). In den Fahrzeugen gilt ein generelles Rauchverbot. Bei Missachtung des Verbotes werden Ihnen Kosten von mindestens Fr. 850.- berechnet. Das Fahrzeug muss im jedem Fall besenrein zurückgegeben werden. 3. Fahrzeugübernahme / Fahrzeugrückgabe Die Standartzeiten für die Übernahme des Fahrzeuges sind jeweils ab 15:00 bis 17.30 Uhr. Bei der Übernahme wird ein Übergabe-Protokoll ausgestellt. Das Mietverhältnis endet mit der Rückgabe des Fahrzeuges und dem Ausfüllen des Rücknahmeprotokolls. Standardmässig sind die Fahrzeuge bis spätestens um 12:00 Uhr zurückzugeben. Die Übernahme- und Rückgabezeiten sind verbindlich. Andere Zeiten sind in gegenseitiger Absprache vor allem ausserhalb der Hauptsaison möglich. Wird das Fahrzeug vom Mieter nach Absprache mit dem Vermieter ausserhalb der Öffnungszeiten der Mietstation zurückgegeben, nimmt der Vermieter das Fahrzeug bei nächster Gelegenheit anhand des Übergabeprotokolls ab. Sollte es Schäden geben in der Zeit zwischen der Abgabe des Mieters bis zur Annahme des Vermieters, haftet der Mieter dafür. Das Fahrzeug wird vom Vermieter vollgetankt an den Mieter übergeben und muss vom Mieter wieder vollgetankt zurückgegeben werden. Wird das Fahrzeug nicht vollgetankt zurückgegeben, werden die Aufwände dem Mieter in Rechnung gestellt. 4. Fahrer Der Lenker des Mietfahrzeuges muss im Besitze eines gültigen Führerausweises sein, welcher Ihn zur Lenkung des gemieteten Fahrzeuges berechtigt (nationale Vorschriften beachten). Der Mietvertrag bezieht sich auf den Mieter, welcher gleichzeitig Fahrer ist. Alle weiteren Fahrer müssen im Mietvertrag erwähnt werden. Das Weitervermieten an Dritte und Lernfahrten sind untersagt. Die Mieter haben eigenverantwortlich zu prüfen, ob diejenigen Personen, welchen sie das Fahrzeug überlassen und
auch überlassen dürfen, die zum Führen des Fahrzeugs erforderlichen Voraussetzungen erfüllen, insbesondere diese über eine gültige Fahrerlaubnis verfügen. Sie müssen sich verpflichten, alle Vereinbarungen dieses Vertrages einzuhalten. Die Mieter sind verpflichtet, auf Verlangen dem Vermieter die Namen und Anschriften derjenigen mitzuteilen, welchen sie das Fahrzeug überlassen haben, insbesondere zur Fahrerfeststellung bei Verkehrsunfällen und Vorliegen von Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten mit dem Fahrzeug. Alle die Mieter betreffenden Bestimmungen dieses Vertrages gelten in gleicher Weise auch für die jeweiligen berechtigten Fahrer. 5. Reparaturen Notwendige Reparaturen sind zuerst dem Vermieter zu melden. Es wird in jedem Fall vom Vermieter entschieden, wie und wo der Wagen repariert wird. Für die Rückerstattung der Reparaturkosten sind die Originalrechnungen und Quittungen zu übergeben. Reparaturen, die ausgeführt werden, ohne die Vermietung zu orientieren, sind grundsätzlich vom Mieter selbst zu tragen. Der Mieter ist verpflichtet, regelmässig den Oel- und Wasserstand zu kontrollieren und das ihm anvertraute Fahrzeug mit grösster Sorgfalt zu benützen und nach den gesetzlichen Vorschriften zu fahren. Bei einem Defekt ist der Mieter verpflichtet, alles zu unternehmen, um den Schaden möglichst klein zu halten. 6. Unfall Bei einem Unfall muss der Vermieter umgehend telefonisch benachrichtigt werden. Ebenso ist die Polizei in jedem Fall zu verständigen. Es ist eine Skizze, wenn möglich mit Fotos, über den Unfallhergang und die Situation zu machen. Es ist in jedem Fall ein Unfallprotokoll auszufüllen. 7. Versicherung Das Fahrzeug ist vollkaskoversichert (Selbstbehalt Fr. 1 ‚000.– pro Schadenfall). Der Selbstbehalt ist in jedem Fall vom Mieter zu tragen, ebenso alle von der Versicherung abgelehnte Schäden, wie Grobfahrlässigkeit, Missachtung der Fahrzeughöhe, Alkohol, tanken des falschen Treibstoffes, etc. Der Innenraum der Fahrzeuge ist nicht versichert und der Mieter muss entsprechend vollumfänglich für Schäden aufkommen. Kann das Fahrzeug infolge eines durch den Mieter verursachten Schadens nicht weitervermietet werden, haftet der Mieter zusätzlich für den nachweisbaren Mietausfall, sofern dieser nicht durch eine Versicherung gedeckt ist. 8. Obhutspflicht Die Mieter haben dafür Sorge zu tragen, dass das Fahrzeug sorgfältig gegen Diebstahl gesichert wird. In jedem Fall darf das Fahrzeug nur so abgestellt werden, dass Beschädigungen durch Dritte, insbesondere durch den fliessenden Verkehr, ausgeschlossen sind. Verstossen die Mieter gegen diese Verpflichtungen, so haben sie dem Vermieter den hieraus entstehenden Schaden zu ersetzen. 9. Nutzungsbeschränkung Eine Belastung des Mietfahrzeuges über das gesetzlich zulässige Mass sowie nach Vorgabe des Fahrzeugherstellers hinaus ist unzulässig. Der Mieter hat entsprechend dafür zu sorgen, dass das zulässige Gesamtgewicht des gemieteten Fahrzeuges nicht überschritten wird. Im Falle einer Überladung übernimmt der Vermieter keine Haftung. Das Fahrzeug muss so betrieben werden, dass außerordentlicher Verschleiß nicht messbar ist (Reifen etc.). 10. Campingausrüstung und Zubehör Der Vermieter stattet die Mietfahrzeuge sowohl mit der wichtigsten Campingausrüstung, als auch mit diversem Zubehör (Navi, Kamera, Markise) aus. Hierfür fallen keine zusätzlichen Kosten für den Mieter an. Der Vermieter ist dafür besorgt, zu kontrollieren, dass die Ausrüstung jeweils komplett vorhanden ist und dass das Zubehör ordnungsgemäss funktioniert. Im Falle, dass doch einmal bei der Ausrüstung etwas fehlen sollte oder ein Zubehörteil nicht oder nur teilweise funktioniert, kann vom Mieter kein Schadensersatz gefordert werden. Alle Fahrzeuge besitzen eine Schweizer Autobahnvignette. Für ausländische Vignetten, Zulassungen oder Registrierungen ist der Mieter selbst verantwortlich. 11. Weitere Vereinbarungen Persönliche Daten der Mieter werden von dem Vermieter in ihrer EDV erfasst. Eine Abtretung von Forderungen der Mieter gegen den Vermieter ist unzulässig. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder Inhalte einer in den Vertrag integrierten Beilage dieses Vertrages ungültig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung sowie dem ursprünglich vereinbarten Vertragsgleichgewicht möglichst nahekommt. Dasselbe gilt auch für allfällige Vertragslücken. 12. Gerichtsstand Es gilt Schweizer Recht. Ohne anderslautende zwingende Gesetzesbestimmungen, vereinbaren die Parteien die Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte am Sitz resp. Wohnsitz der Firma. Es ist der Firma freigestellt, stattdessen auch die ordentlichen Gerichte am Sitz resp. Wohnsitz des Käufers anzurufen.

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Assurance

Assurances incluses

Assurances supplémentaires via

Frais de location

  • 1 000 CHF / réservation
  • 0 CHF / réservation
  • 4.0 CHF par nuit
  • Kilométrage illimité

Annulation

  • Annulation gratuite jusqu’à 60 jours avant le début de la location
  • Conditions standards

    Plus de 60 jours avant le check-in

  • Remboursement intégral : vous serez remboursé·e à 100 % de ce que vous avez payé.
  • Entre 30 et 60 jours avant le check-in

  • Remboursement partiel : vous recevrez 75 % du prix total.
  • Moins de 30 jours avant le check-in

  • Aucun remboursement
  • Voir les conditions d'annulation

    Propriétaire

    Bösch Hospitality AG
  • Identité vérifiée
  • Temps de réponse: Dans la demi-heure
  • Taux d'acceptation : 100 %
  • Évaluations

    Emplacement véhicule

    à partir de 204.13 CHF / nuit
    Du au
    Assurance propriétaire incluse
    Km illimités gratuits

    Comment ça marche ?

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