Peugeot Van de Katja & Daniel

Bern , Suisse
Peugeot Boxer Vantourer Van - Bern, Suisse
Peugeot Boxer Vantourer Van - Bern, Suisse
Peugeot Boxer Vantourer Van - Bern, Suisse
Peugeot Boxer Vantourer Van - Bern, Suisse
Peugeot Boxer Vantourer Van - Bern, Suisse
  • 4 couchages
  • 4 siège(s)
Permis de conduire standard - Cat. B
Loué par Katja & Daniel
  • Propriétaire vérifié·e

Informations sur le véhicule

  • Peugeot
  • Boxer Vantourer
  • 2019
  • Manuelle
  • Diesel
  • 2.05 mètres
  • 6 mètres
  • 2.7 mètres
  • 3140 kg
  • 3500 kg
  • Non
  • Euro6 - classe
  • Espace pour siège auto enfant

Équipement

  • Réfrigérateur
  • Plaque de cuisson
  • Équipement de cuisine
  • Eau chaude
  • Douche
  • Gps
  • Climatisation en cabine
  • Caméra de recul
  • Bluetooth
  • Toilettes - Vidange
  • Chauffage
  • Rideaux occultants
  • Stores
  • Moustiquaire
  • Panneau solaire
  • Auvent
  • Tapis d’auvent
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Équipement supplémentaire

    Mobilier d’extérieur
    Inclus dans le prix
    Porte-vélos
    (Convient pour 2)
    Inclus dans le prix
    Tente auvent
    Inclus dans le prix

Services supplémentaires

    Nettoyage intérieur
    + 385.00 CHF
    Nettoyage des toilettes
    + 132.00 CHF

Autres équipements

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- Aufstelldach - Kompressorkühlschrank (elektrisch) - Es sind zwei Gasflaschen angeschlossen - Eine Gastankflasche LPG 11kg (27,2 l) welche an einer LPG Tanksäule gefüllt werden kann - Eine Normale Reserve Gasflasche 5.25kg (12 l) - Clesana wasserlose Verschweiß-Toilette (kein Wasser entleeren). 1 Packung, entspricht durchschnittlich 80 Nutzungen, ist enthalten. Weiteres Pack CHF 31.00.- 2 Packungen Absorber für "das kleine Geschäft" entspricht ca. 40 Toilettengängen. Weiteres Pack CHF 4.50.- - Solarkoffer 220W zur zusätzlichen Energie Gewinnung - 280ah LifePo Batterie - Solarpanel 360 W auf dem Dach - Fahrradträger für 2 Fahrräder (max. 35kg) nicht für E-Bikes geeignet! - GPS Navi - Apple Car Play - Android Car - GPS Tracker

Conditions de location

Âge minimum pour le·la locataire : 30 ans
Fumer est interdit
Enfants de moins de 12 ans autorisés
Animaux non autorisés
Festivals non autorisés

Prise en charge et retour

Horaires donnés à titre indicatif, les heures exactes peuvent être définies avec le·la propriétaire après la réservation.
Check-in Check-out
Vendredi 18:00 08:00
Samedi 18:00 08:00

Consignes de nettoyage

1. Allgemeine Bedingungen Wir sind Nichtraucher. Bitte raucht im Fahrzeug nicht, wir riechen es und wird teuer. CheckOut immer Freitags bis 12:00h CheckIn Samstags 16:00h Diese Mietbedingungen sind ein integrierter Bestandteil des Mietvertrages. Alle Mietverhältnisse beginnen am Standplatz des Vermieters und enden, wenn der Wagen zum Standplatz des Vermieters zurückgebracht wird. Kann der Wagen nicht zur vereinbarten Zeit retourniert werden, ist der Vermieter sofort telefonisch zu benachrichtigen. Die nicht rechtzeitige Rückgabe des Mietfahrzeuges am vereinbarten Rückgabeort, verpflichten den Mieter zum Ersatz des dem Vermieter hieraus entstehenden Schadens. 2. Reservation und Zahlungsbedingungen Bei Vertragsabschluss ist eine Kaution von Fr. 1’000.– fällig. Diese dient zur Absicherung des Selbstbehaltes im Schadenfall. Nach Rückgabe des unbeschädigten Fahrzeuges erhalten Sie den Betrag unverzüglich zurück. Nach Bezahlung der Kaution wird das gewünschte Fahrzeug definitiv für dich reserviert. Der Mietpreis ist innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung rein netto ohne jeden weiteren Abzug zur Zahlung an den Vermieter fällig. In jedem Fall (z.B. bei kurzfristigen Buchungen) ist sowohl die Kaution, als auch die Miete vor der Fahrzeugübergabe zu bezahlen. 3. Mietpreis Etwaige von der Preisliste abweichenden Mietpreise, Sonderpreise oder Nachlässe gelten nur für den Fall der rechtzeitigen und ordnungsgemässen Rückgabe des Fahrzeugs. Bei Überschreitung der Mietzeit ist der Vermieter berechtigt, abweichend von den auf dem Mietvertrages vereinbarten Mietpreisen die gesamte Mietzeit nach Tagesgrundgebühr entsprechend abzurechnen. 4. Sauberkeit und Reinigung Du erhältst ein tadelloses, gepflegtes Fahrzeug. Wir bitten Dich, dieses zu behandeln, als wäre es dein Eigenes. Das Fahrzeug muss aussen gut gereinigt zurückgebracht werden. Bitte verwende zur Aussenreinigung nur geeignete Hilfsmittel/Materialien (keine zu harten Bürsten etc.), da sonst Schäden am Fahrzeug (z. B. verkratze Fenster) entstehen können, wodurch für Dich zusätzliche Instandstellungskosten entstehen können. Die Entleerung des WC- und Abwassertanks sind in jedem Fall Sache des Mieters. Wenn wir die Entsorgung durchführen müssen, berechnen wir Fr. 160.-. Ausserdem berechnen wir bei unnatürlich starker Verschmutzung des Innenraumes die Reinigung nach Aufwand (Polster, etc.). In den Fahrzeugen gilt ein generelles Rauchverbot. Bei Missachtung des Verbotes werden Dir Kosten von mindestens Fr. 200.- berechnet. 4.1. Innenreinigung durch den Mieter: Entscheiden Sie sich dafür, die Innenreinigung des Fahrzeuges selber zu machen, muss dieses gut gereinigt zurückgegeben werden. Bis 14 Tage vor Fahrzeugrückgabe kannst du die Innenreinigung gegen Aufpreis von Fr. 240.- dem Vermieter in Auftrag geben. Später ist aus Planungsgründen nicht mehr möglich. Wird das Fahrzeug innen trotzdem ungereinigt zurückgebracht, erfolgt die Innenreinigung durch den Vermieter und es werden dir Kosten von insgesamt Fr. 350.- berechnet. Wird das Fahrzeug innen ungenügend gereinigt zurückgegeben, werden die Kosten für die Reinigungsarbeiten nach Aufwand verrechnet. 4.2. Innenreinigung durch den Vermieter: Gegen einen Aufpreis von Fr. 240.- übernimmt der Vermieter die Innenreinigung für Sie. Das Fahrzeug muss in diesem Fall besenrein zurückgegeben werden. 5. Fahrzeugübernahme / Fahrzeugrückgabe Die Standartzeiten für die Übernahme des Fahrzeuges sind jeweils am Samstag ab 14.30 bis 17.00 Uhr. Bei der Übernahme wird ein Übergabe-Protokoll ausgestellt. Das Mietverhältnis endet mit der Rückgabe des Fahrzeuges und dem Ausfüllen des Rücknahmeprotokolls. Standardmässig sind die Fahrzeuge am Freitag bis spätestens um 10.00 Uhr zurückzugeben. Die Übernahme- und Rückgabezeiten sind verbindlich. Andere Zeiten sind in gegenseitiger Absprache vor allem ausserhalb der Hauptsaison möglich. Wird das Fahrzeug vom Mieter nach Absprache mit dem Vermieter ausserhalb der Öffnungszeiten der Mietstation zurückgegeben, nimmt der Vermieter das Fahrzeug bei nächster Gelegenheit anhand des Übergabeprotokolls ab. Sollte es Schäden geben in der Zeit zwischen der Abgabe des Mieters bis zur Annahme des Vermieters, haftet der Mieter dafür. Das Fahrzeug wird vom Vermieter voll getankt an den Mieter übergeben und muss vom Mieter wieder voll getankt zurückgegeben werden. Wird das Fahrzeug nicht voll getankt zurückgegeben, werden die Aufwände dem Mieter in Rechnung gestellt. 6. Fahrer Der Lenker des Mietfahrzeuges muss im Besitze eines gültigen Führerausweises sein, welcher Ihn zur Lenkung des gemieteten Fahrzeuges berechtigt (nationale Vorschriften beachten). Der Mietvertrag bezieht sich auf den Mieter, welcher gleichzeitig Fahrer ist. Alle weiteren Fahrer müssen im Mietvertrag erwähnt werden. Das Weitervermieten an Dritte und Lernfahrten sind untersagt. Die Mieter haben eigenverantwortlich zu prüfen, ob diejenigen Personen, welchen sie das Fahrzeug überlassen und auch überlassen dürfen, die zum Führen des Fahrzeugs erforderlichen Voraussetzungen erfüllen, insbesondere diese über eine gültige Fahrerlaubnis verfügen. Sie müssen sie verpflichten, alle Vereinbarungen dieses Vertrages einzuhalten. Die Mieter sind verpflichtet, auf Verlangen dem Vermieter dieser die Namen und Anschriften derjenigen mitzuteilen, welchen sie das Fahrzeug überlassen haben, insbesondere zur Fahrerfeststellung bei Verkehrsunfällen und Vorliegen von Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten mit dem Fahrzeug. Alle die Mieter betreffenden Bestimmungen dieses Vertrages gelten in gleicher Weise auch für die jeweiligen berechtigten Fahrer. 7. Annullierung Bis 61 Tage vor Mietbeginn 20 % des Mietpreises 60 bis 31 Tage vor Mietbeginn 50 % des Mietpreises 30 bis 0 Tage vor Abreise 100 % des Mietpreises 8. Reparaturen Notwendige Reparaturen sind zuerst dem Vermieter zu melden. Es wird in jedem Fall vom Vermieter entschieden, wie und wo der Wagen repariert wird. Für die Rückerstattung der Reparaturkosten sind die Originalrechnungen und Quittungen zu übergeben. Reparaturen, die ausgeführt werden, ohne den Vermieter zu orientieren, sind grundsätzlich vom Mieter selber zu tragen. Der Mieter ist verpflichtet, alle 2000 km den Oel- und Wasserstand zu kontrollieren und das ihm anvertraute Fahrzeug mit grösster Sorgfalt zu benützen und nach den gesetzlichen Vorschriften zu fahren. Bei einem Defekt ist der Mieter verpflichtet, alles zu unternehmen, um den Schaden möglichst klein zu halten. Für den Fall, dass das gemietete Fahrzeug infolge Unfalls oder anderen nicht vom Vermieter verschuldeten Ursachen ausfällt, werden dem Mieter alle geleisteten Zahlungen zurückerstattet. Weitere Forderungen können beim Vermieter nicht geltend gemacht werden. 9. Unfall Bei einem Unfall muss der Vermieter sofort telefonisch benachrichtigt werden. Ebenso ist die Polizei in jedem Fall zu verständigen. Es ist eine Skizze, wenn möglich mit Fotos, über den Unfallhergang und die Situation zu machen. Notieren Sie sich Namen und Adressen des Kollisionsgegners und aller Zeugen. Es ist in jedem Fall ein Unfallprotokoll auszufüllen. 10. Versicherung Der Selbstbehalt ist in jedem Fall vom Mieter zu tragen, ebenso alle von der Versicherung abgelehnte Schäden, wie Grobfahrlässigkeit, Missachtung der Fahrzeughöhe, Alkohol, tanken des falschen Treibstoffes, etc. 11. Obhutspflicht Die Mieter haben dafür Sorge zu tragen, dass das Fahrzeug sorgfältig gegen Diebstahl gesichert wird. In jedem Fall darf das Fahrzeug nur so abgestellt werden, dass Beschädigungen durch Dritte, insbesondere durch den fliessenden Verkehr, ausgeschlossen sind. Verstossen die Mieter gegen diese Verpflichtungen, so haben sie dem Vermieter den hieraus entstehenden Schaden zu ersetzen. 12. Nutzungsbeschränkung Eine Belastung des Mietfahrzeuges über das gesetzlich zulässige Mass sowie nach Vorgabe des Fahrzeugherstellers hinaus ist unzulässig. Der Mieter hat entsprechend dafür zu sorgen, dass das zulässige Gesamtgewicht von 3500kg des gemieteten Fahrzeuges nicht überschritten wird. Im Falle einer Überladung übernimmt der Vermieter keine Haftung. Das Fahrzeug muss so betrieben werden, dass ausserordentlicher Verschleiss nicht messbar ist (Reifen etc.). 13. Campingausrüstung und Zubehör Der Vermieter stattet die Mietfahrzeuge sowohl mit der wichtigsten Campingausrüstung (Tische, Stühle etc.), als auch mit diversem Zubehör (Radio, Navigationsgerät, ) aus. Hierfür fallen keine zusätzlichen Kosten für den Mieter an. Der Vermieter ist dafür besorgt, zu kontrollieren, dass die Ausrüstung jeweils komplett vorhanden ist und dass das Zubehör ordnungsgemäss funktioniert. Im Falle, dass doch einmal bei der Ausrüstung etwas fehlen sollte oder ein Zubehörteil nicht oder nur teilweise funktioniert, kann vom Mieter kein Schadensersatz gefordert werden. Bei Zubehör, welches optional und kostenpflichtig vom Mieter gewählt wird und nicht ordnungsgemäss funktioniert, wird der dafür bezahlte Betrag nach Prüfung der Fehlerursache vollumfänglich dem Mieter zurückerstattet. 14. Weitere Vereinbarungen 14.1. Eine Abtretung von Forderungen der Mieter gegen den Vermieter ist unzulässig. 14.2. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder Inhalte einer in den Vertrag integrierten Beilage dieses Vertrages ungültig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung sowie dem ursprünglich vereinbarten Vertragsgleichgewicht möglichst nahekommt. Dasselbe gilt auch für allfällige Vertragslücken. 15. Gerichtsstand Es gilt Schweizer Recht. Ohne anderslautende zwingende Gesetzesbestimmungen, vereinbaren die Parteien die Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte am Sitz resp. Wohnsitz der Firma. Es ist der Firma freigestellt, stattdessen auch die ordentlichen Gerichte am Sitz resp. Wohnsitz des Käufers anzurufen.

  • Le réservoir d’eaux usées doit être vidé avant le check-out
  • Les toilettes doivent être vidées avant le check-out

Conditions particulières

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- Es werden ein 12,5 l Gasflasche (Schweiz) mitgegeben - Der LPG Gastank wird bei Mietbeginn voll sein - Wenn möglich sollte der LPG Gastank bei Rückgabe wieder voll sein. Sollte der Vermieter diesen füllen müssen verrechnen wir die Füllung dem Mieter

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À propos du véhicule

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Avis aux aventuriers ! Prêts pour une expérience vanlife inoubliable ? Notre Peugeot Vantourer 2019, entièrement équipé, vous attend pour des voyages exceptionnels. Votre camping-car vous offre : - Quatre couchages : Que ce soit entre amis ou en famille, chacun trouvera son propre espace confortable. Homologué pour quatre personnes. Nous estimons qu'avec deux adultes et un enfant, le poids total autorisé en charge est tout juste atteint. Nous pensons que ce ne sera pas suffisant pour quatre adultes. Le calcul est le suivant : quatre personnes pesant en moyenne 80 kg chacune représentent 320 kg. Cela signifie que la charge utile ne sera que de 40 kg. - Le camping-car pèse 3140 kg avec le plein de gazole, sans conducteur ni passagers. Cela correspond à une charge utile maximale de 360 kg. Cuisine entièrement équipée : - Avec un réfrigérateur à compresseur 12 V - Avec deux brûleurs à gaz et tous les ustensiles de cuisine nécessaires, vous pourrez concocter vos plats préférés en toute simplicité. Douche confortable : - Rafraîchissez-vous après une journée d'exploration, à l'intérieur de votre camping-car ou en plein air. Toilettes sèches Clesana : - Aucune consommation d'eau, aucune vidange nécessaire – pour une autonomie maximale. Autonomie totale : - Panneau solaire de toit de 360 W et panneau solaire portable de 220 W : Exploitez l'énergie solaire et restez indépendant des sources d'énergie externes. - Batterie LiFePO4 de 280 Ah : Vous ne serez jamais à court d'énergie sur la route. - Bouteille de gaz GPL rechargeable de 22 L et bouteille de gaz supplémentaire de 11 L : Flexible et toujours prête à l'emploi. Autres atouts : - Toit relevable : Pour plus d'espace et une expérience authentique de la vie en van. - Navigation GPS avec Apple CarPlay et Android Auto : Gardez le cap et profitez de votre musique préférée en voyage. Mobilier de jardin et porte-vélos pour deux vélos (non compatible avec les vélos électriques) Installez-vous confortablement en plein air et explorez les environs à vélo. Démarrez votre aventure à Berne et goûtez à la liberté unique de la vie en van. Réservez dès maintenant et préparez-vous à vivre des moments inoubliables sur quatre roues !

Assurance

Assurances incluses

Assurances supplémentaires via

Frais de location

  • 1 000 CHF / réservation
  • 109 CHF / réservation
  • 4.0 CHF par nuit
  • 200 km / nuit
  • 0.60 CHF / kilomètre

Annulation

  • En cas d’annulation à moins de 30 jours du départ, le montant total sera facturé.
  • Conditions strictes

    Plus de 30 jours avant le check-in

  • Remboursement partiel : vous recevrez 75 % du prix total.
  • Moins de 30 jours avant le check-in

  • Aucun remboursement
  • Voir les conditions d'annulation

    Propriétaire

    Katja & Daniel
    5.0
    (2 avis)
  • Identité vérifiée
  • Temps de réponse: En quelques heures
  • Taux d'acceptation : 75 %
  • Évaluations

    Photo de Theo S
    sept. 2025
    Theo S

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    août 2025
    Kevin V

    Super location avec Daniel. Très gentil avec de bonnes explications et toujours présent lors de notre séjour si nous avions des questions. Un super van bien équipé et autonome. Un grand merci pour tou...

    Emplacement du véhicule

    à partir de 85.30 CHF / nuit
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    Assurance propriétaire incluse
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